Wegen der Erziehung Ihrer Kinder (ich unterstelle, dass mindestens eines das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat) sind Sie zur Riesterförderung berechtigt.
Die Höhe des Beitrages der notwendig ist, um die volle Förderung zu erhalten, richtet sich nach Ihrem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Sie schreiben, dass Sie seit Mitte 2006 Hausfrau sind, vorher also noch gearbeitet haben?
Hier ein Beispiel dazu (alle Werte sind Jahresbeträge):
Einkommen im Jahr 2006 (da nur Teiljahr) = 14.000 Euro
Beitrag für Riestervertrag im Jahr 2007 = 3 % = 420 Euro
Davon können die Zulagen abgezogen werden = 114 + 138 + 138 = 390
Verbleiben als Mindesteigenbeitrag 420 - 390 = 30 Euro. Mindestens ist aber der Sockelbetrag von 60 Euro zu zahlen.
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