Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie medizinische oder berufliche Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass ein im Haushalt lebendes Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind durch Ihre Abwesenheit ohne häusliche Versorgung bleiben würde. Die Rentenversicherung kann in solchen Fällen unter Umständen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Die Aufgabe der Haushaltshilfe besteht darin, die Kinder zu beaufsichtigen und hauswirtschaftlich tätig zu werden. Dazu gehören zum Beispiel das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Pflege von Wohnräumen.
Kinderbetreuungskosten kann die Rentenversicherung anstelle einer Haushaltshilfe für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernehmen, soweit diese Kosten wegen der Teilnahme an einer Rehabilitationsleistung unvermeidbar sind.
Die notwendigen Formulare und Merkblätter finden sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0580.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0581.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0585.html
Anspruchsvoraussetzungen für die Haushaltshilfe sind im Formular G580 erläutert. Das Formular steht oben als Link zur Verfügung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.