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"Haushaltsnahe Dienstleistungen "

von Schiko.29.03.2007 | 08:44
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6 Antworten
Steuerliche Neuheiten. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ Habe in den letzten wochen festgestellt, auch wenn es gegenüber früheren jahren ab steuerjahr 2006 verbessert wurde, relativ wenige steuerzahler nützen diese möglich- keit der steuerersparnis. Um was geht es? Ob hausbesitzer oder mieter, es können rechnungsbeträge für arbeitslohn die handwerker in rechnung stellen teil- weise direkt von der steuer abgezogen werden. Da stimmt tatsächlich der landläufige aussage“ kann von der steuer abgezogen werden“ Es sind 20% aus insgesamt 3.000 höchstbetrag solcher handwerker leistungen, hinzu zählen auch in rechnung gestellte anfahrtskosten. Bis zu 600 €. steuerersparnis sind es als direktabzug , weit günstiger als die anrechnung als steuermindender betrag. Zusätzlich nochmals euro 600 für andere selbstständige dienstleister. Handwerkliche dienstleistungen können sein: Arbeiten bei innen-und außenwänden einschliesslich anstreichen von garage und dach. * Austausch von heizungsanlagen, elektro-, wasser-, gasinstallation sowie reparaturkosten und wartung. Austausch oder reparatur von türen und fenster. *Bade- zimmer modernisieren. * Gartengestaltungsmaßnahmen. Haushaltsanschlüsse für wasser, strom wenn noch nicht bei neubau berücksichtigt. * Maler und streich arbeiten bei fenster, heizkörper, türen und wandschränken. * Pflasterarbeiten im hof. * Reparatur und erneuerung von bodenbelägen aller art. * Reparatur und aus- tausch von einbauküchen. * Reparatur von hausan- schlüssen. * Reparatur und wartung von haushalts- geräten, dazu zählen, fernseher, gefriertruhe, geschierr- spüler, kühlschrank, ofen, trockner, waschmaschine,pc. *Schornsteinreparatur. * Tapezieren von innen- wänden. *Verputzarbeiten außen und innen. *Kaminkehrgebühren. Weitere 600 euro können es werden für selbstständige dienste, die nichthandwerkliche arbeiten im haushalt erledigen, wie • kochen, waschen, bügeln, putzen, fensterputzen, • schneeschieben, straßenreinigung, gartenpflege- • arbeiten zb. rasenmähen, und hecke schneiden. • betreuung von kindern, alten und kranken, usw. Schreiben sie in zeile -112- hauptvordruck rein was das zeug hält. Sie wissen ja, schriftliche auskunft vom finanzamt kostet unter umständen die mindestgebühr von 121 euro. Wenn dies auch mir nichts nützt, weil ich keine steuer zahle , vielleicht ist dies für andere hilfreich. Mit freundlichen Grüßen.

6 Antworten

pro-fess-oram 29.03.2007 | 10:59
Ich mache hier immer meine Putzfee geltend!
Schiko.am 29.03.2007 | 12:50
Hoffe sie haben auch humor. Sie meinen na- türlich die finanziellen ausgaben für deren tätigkeit. herzlichst!
dino46am 29.03.2007 | 15:05
Erfahrungsbericht aus B.W: Kaminfeger ist nicht absetzbar, weil "regelmäßige Wartung".
Jungeam 30.03.2007 | 09:06
Meine Mutter kocht, wascht und putzt für mich. Kann ich das auch absetzen? Muss es sich hierbei um einen Minijob handeln?
Schiko.am 30.03.2007 | 10:38
Da rennen sie bei mir offene türen ein. Auch ich meine, dies übersteigt das bisher dagewesene. Auch wartungsverträge für heizungsanlagen dürften nicht begünstigt werden. Der erfolg dieser möglichkeiten wird in den himmel gelobt, glaube nicht daran. Weil der erfolg ausgeblieben ist, hat man ab 2006 den katalog wesentlich erweitert. Sogar PC . reparatur wird genannt. Diese darlegungen enstammen nicht meinem gehirn, es wird auch zugegeben, die finanzämter handeln in der anerkennung solcher abzugsbeträge sehr unterschiedlich. Meine anfrage bezüglich kehrgebühren wurde bei einem vortrag der vhs schwandorf positiv vom vortragenden finanzbeamten beantwortet. Vielleicht nennen sie was B.W. bedeutet, gehe gern der sache nach, nicht um recht zu behalten, sondern zu erfahren was richtig ist. Mit freundlichen Grüßen.
dino46am 30.03.2007 | 11:27
Sorry: B.W soll sein Baden-Württemberg. Ansonsten scheint es wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Auch das mit dem Nachweis der bargeldlosen Zahlung ist ein "Schmarrn". Z.B. bei Sammelbuchungen etc verurscht das alles nur Arbeit. Ich habe bisher eine Handwerkerrechnung gehabt, wo Arbeitszeit und Fahrtkosten extra ausgewiesen waren. Achtung auch auf MwSt.
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