Hallo @all,
vielen Dank für den Hinweis auf mgl. Reduzierung der Mieteinnahmen durch evtl. vorhandene Werbungskosten und für den Hinweis, dass die Rentenversicherung an dieser Stelle der steuerlichen Beurteilung folgt.
Für hier geäußertes Unwohlsein bzgl. Gerechtigkeit hab´ ich ein wenig Verständnis, allerdings ändert das an der Beurteilung der Sachlage nichts.
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat damals (2002) bei den Hinterbliebenenrente einiges zum negativen verändert und hat für "Altfälle" einen Besitzschutz konstruiert. Begründung war (und ist), dass "Altfälle" (schon lange verheiratet und entsprechendes Lebensalter erreicht) kaum bzw. keine Chancen haben werden, die gesetzlichen Schlechterstellungen durch private Ergänzungsabsicherungen zu kompensieren. Bei Neuehen wurde argumentiert, dass diese Leute ja wissen auf was sie sich einlassen (da die Veränderungen zum Heiratsdatum nach 2001 bereits alle bekannt und in Kraft waren). Und auch bei jungen Leuten (geboren 1962 oder später) hat man gesagt, dass diese Personen -falls gewünscht- noch eine kompensierende Ersatzabsicherung werden treffen können um die gesetzlichen Verschlechterungen auszugleichen.
Nach einer möglichen Einkommensanrechnung (temporär) reicht ein Kurzantrag zur Rentenversicherung, dass die Hinterbliebenenrente wegen Einkommensänderung (hier dann Wegfall der Mieteinnahmen) überprüft und neu berechnet werden möge.