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Experten-Antwort

Hausverkauf - Rentenminderung

von Stern160805.02.2020 | 12:51
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Guten Tag, Person x bezieht die kleine Witwenrente und wäre erst 04/2023 selber in Rente (derzeit arbeitssuchend bzw. Krankenstand). Aus dem Erbe bleibt ein Haus in dem Person X selber lebt. Es wird nun in Betracht gezogen, besagtes Haus zu veräußern. Ein Restkredit ist noch vorhanden. Es soll mit dem Geld eine neue Immobilie gekauft werden, um in die Nähe der Familie zu ziehen. Kommt es zu einer Minderung der Witwenrente? Ein Viertel wäre noch Erbmasse. dass an Famlilie übergeht. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern1608,

es ist möglich, dass der Gewinn aus dem Verkauf des Hauses nicht die Witwenrente nicht mindert (egal ob altes oder neues Recht).

Anrechenbares Einkommen kann nur vorliegen, wenn die Immobilie innerhalb der steuerlichen Spekulationsfrist veräußert wird. Von einer Spekulation spricht man, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

Die Person X hat das Haus geerbt. Der Erbfall selbst gilt nicht als Erwerb im steuerlichen Sinne. Bei geerbten Immobilien kommt es für die Berechnung der 10-Jahres-Frist auf den Erwerb durch den (verstorbenen) Erblasser an. Eine Berücksichtigung des Gewinns erfolgt also nur dann, wenn der Kauf durch den (verstorbenen) Erblasser und der Verkauf durch den späteren Erben innerhalb von zehn Jahren erfolgt.

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2 Antworten

W°lfgangam 05.02.2020 | 20:54
Hallo Stern1608, altes oder neues Hinterbliebenenrentenrecht? > bezieht die kleine Witwenrente und wäre erst 04/2023 selber in Rente Sind Sie da sicher mit nur 'kleiner' Witwenrente - bei schon jenseits Alter 45/47 ? Gruß w.
****am 05.02.2020 | 21:12
Hallo Stern1608 wenn es sich um eine Hinterbliebenenrente nach neuem Recht handelt, wäre der Veräußerungsgewinn im Sinne der §§ 20, 21 und 23 ESTG anzurechnendes Einkommen ab Folgemonat nach dem Verkauf für 12 Kalendermonate, gilt aber altes Hinterbliebenenrentenrecht(Heirat vor 2002 und einer der Ehegatten ist vor 1962 geboren) wird der Veräußerungsgewinn nicht angerechnet. Nachfrage: Wieso "kleine Witwenrente", wenn die Witwe 04.2023 selbst in Altersrente gehen will, vermutlich mit 63, dann wäre sie jetzt schon 59 bzw. 60 Jahre alt und müßte eine große Witwenrente bekommen, egal ob altes oder neues Recht, oder meinest Du mit "klein" eine Betragsmäßig niedrige Witwenrente? Noch einen schönen Abend
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