Sehr geehrte Frau Bauer,
Selbständig tätige Hebammen und Entbindungspfleger unterliegen nach der derzeitigen Rechtslage der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.
Eine Befreiungsmöglichkeit für diesen Personenkreis besteht derzeit leider nicht.
Die Rechtsentwicklung zu diesem Thema finden Sie unter Literatursystem - §§ 1 - 25 - § 2 SGB VI: Selbständig Tätige
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung