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Experten-Antwort

Hebamme

von Bauer Carolin02.11.2024 | 13:43
389 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Hebammen haben nach aktueller Gesetzeslage als einzigste Berufsgruppe, nicht die Möglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus zu kommen. Andere Berufsgruppen der Freiberufler haben nach 18 Jahren Einzahlung diese Möglichkeit. Mit welcher Argumentation ist das so? Ist das gerecht? Mit freundlichen Grüßen Bauer Carolin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Bauer,

 

Selbständig tätige Hebammen und Entbindungspfleger unterliegen nach der derzeitigen Rechtslage der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

 

Eine Befreiungsmöglichkeit für diesen Personenkreis besteht derzeit leider nicht.

 

Die Rechtsentwicklung zu diesem Thema finden Sie unter Literatursystem - §§ 1 - 25 - § 2 SGB VI: Selbständig Tätige

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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8 Antworten

Forenregeln beachten!am 02.11.2024 | 13:59
Lesen Sie die wichtigen Hinweise zu diesem Forum, bevor Sie unpassende Beiträge einstellen. Dies ist kein Diskussionsforum bezüglich bestehender gesetzlicher Regelungen. Wenn Sie ein Problem mit dem entsprechenden Gesetz haben, wenden Sie sich an die Politik, dem Gesetzgeber. Die Rentenversicherung ist da als ausführendes Organ der falsche Ansprechpartner.
Einfach mal googeln!am 02.11.2024 | 14:11
Gesetze macht die DRV nichtam 02.11.2024 | 14:12
Das ist kene Frage für die DRV, sondern an den Gesetzgeber Es ist allerdings gut, wenn jeder, der arbeitet, verpflichtend in eine tragfähiges Altersvorsorge-System einzahlen muss.
TKam 02.11.2024 | 14:25
Ihm können Sie dort die Frage stellen Hubertus Heil Bundesminister für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil
Du meine Güteam 02.11.2024 | 14:31
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Oh Mannam 02.11.2024 | 16:13
Verzichten würden hier gerne alle auf Deine sinnfreien Kommentare, aber was will jemand wie Du, ohne rentenrechtlichem Grundwissen, auch anderes beitragen?🤦‍♂️🫣
yxam 02.11.2024 | 16:27
War schon immer so. Vielleicht.
Antwortenmannam 04.11.2024 | 03:29
Also zunächst ist es falsch, dass nur Hebammen keine Möglichkeit haben nicht versicherungspflichtig zu sein oder befreit zu werden. Dies trifft auch auf Hausgewerbetreibende, Künstler, Publizisten und Seelotsen. Die Versicherungspflicht gibt es schon seit 1929 , die Befreiungsmöglihckeiten wurden 1987 abgeschafft. Ist also schon sehr lange so, vermutlich länger als Sie den Beruf ausüben. Das Bundessozialgericht führt zur Begründung der Versicheurngspflicht folgendes aus (BSG, Beschluss vom 05.08.2003 – B 12 RA 5/03) :" die Stellung von selbstständigen Lehrern im Erwerbsleben ausdrücklich als mit derjenigen von selbstständigen Pflegepersonen und Hebammen vergleichbar und es daher als sachlich gerechtfertigt angesehen hat, speziell für diesen Personenkreis eine Versicherungspflicht anzuordnen, weil sie ähnlich abhängig beschäftigten Arbeitnehmern schutzbedürftig sind". Das ist also auch alles höchstrichterlich geklärt - und das auch schon mehr als 20 Jahre. Hebammen (im Allgemeinen nicht unbedingt jede Einzelne) sind auf eine persönliche Leistungserbringung angewiesen und daher besonders schutzbedürftig. Außerdem müssen Sie die Dienstleistung nach dem Hebammengesetz persönlich erbringen und dürfen nur Hilfskräfte beschäftigen. Die anderen Personengruppen (Lehrer, Pflegepersonen usw.) sind insoweit nicht gebunden.
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