Sofern Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung eine Heilpraktiker-Fachschule besucht haben und der zeitliche Umfang der Ausbildung mehr als 20 Wochenstunden umfaßt hat bzw. insgesamt 600 Unterrichtsstunden pro Kurs angedauert hat, ist diese Zeit als sogenannte Anrechnungszeit zu berücksichtigen.
Diese zählen auf die Wartezeit von 35 Jahren und werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Die Bewertung einer Fachschule ist jedoch derzeit auf höchstens 3 Jahre begrenzt.
Wegen der Anerkennung dieser Zeiten stellen Sie bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung und fügen diesem entsprechende Nachweise bei.