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Experten-Antwort

Heilstättenänderung

von Paulina12.08.2016 | 12:41
2849 Ansichten
14 Antworten
Guten Tag zusammen, Vor wenigen Wochen beantragte ich ein Reha Maßnahme. Diese wurde mir vor kurzem mit einem Aufenthalt von ca. 4 Wochen genehmigt. Aufgrund dessen, dass ich in eine Klinik sollte die ca. eine halbe Stunde von meinem Wohnort entfernt war, habe ich einen Antrag auf Heilstättenänderung mit Begründung und Brief von meinem Hausarzt angefordert. (Mit Wunschklinik) Nun ist es so, dass mich ein Brief der DRV erreicht hat mit einer Auswahl an Kliniken, die nicht mal in irgendeiner kleinsten Weise, sich ähneln mit der Wunschklinik. Zum Größten teil sind es auch Kliniken die nun auch wieder nicht weiter als eine Stunde Autofahrt entfernt sind. Nun habe ich mich natürlich Gründlich über jede Klinik informiert (Google sei Dank´! ) und auch noch erfahren, dass die meisten Kliniken Abgrund schlechte Bewertungen von Patienten haben. Nun mir ist klar die Reha ist natürlich kein Wellnessurlaub aber soweit meine Kenntnisse reichen hat man doch ein Wahl- bzw. Wunschrecht oder ? Ich habe nun bei der DRV angerufen die sagten mir, dass die Heilstättenänderung wohl von der Verwaltung im Hause bearbeitet wurde und ich solle bitte nochmal schriftlich einen Widerspruch einlegen . Jetzt ist meine Frage : Wie mache ich das am besten ? (bzw. was schreibe ich am besten in den Brief ?) Meine Angst ist nur, dass ich nachher gar keine Reha mehr genehmigt bekomme. Kann das passieren ? Nur noch zur Info : Meine Wunschklinik war in Kühlingsborn an der Ostsee aufgrund dessen, dass ich auch zusätzlich zu allem mit starker Neurodermitis zu kämpfen habe, was mein Hausarzt in seinem Brief an die DRV auch bestätigt hat. Ich hoffe mir kann hier irgendjemand helfen. MFG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2016 | 13:36

Hallo Paulina,

zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir bezüglich der Wunschklinik auf unsere gestrige Antwort zum Beitrag „Reha in einer Klinik ohne Vertrag mit der DRV“ von Zoe vom 15.08.2016 unter folgendem LINK:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

13 Antworten

=//=am 12.08.2016 | 13:25
Handelt es sich bei der Wunschklinik um die Ostseeklinik Kühlungsborn? Wenn ja, verstehe ich Ihre Begeisterung nicht, denn diese Klinik hat ähnliche Bewertungen wie andere Kliniken auch. Von 128 Nutzern haben nur 82 diese Klinik weiterempfohlen. Weil die Bewertungen von Reha-Kliniken teilweise doch sehr subjektiv sind, sollten zugewiesene Kliniken erst einmal selbst "getestet" werden. Die RV-Träger müssen auch nach Wirtschaftlichkeit entscheiden (hier evtl. höherer Pflegesatz, höhere Fahrtkosten etc.). Wenn Ihr Arzt in seinem Befundbericht (im Rehe-Verfahren) die starke Neurodermitis nicht als Hauptdiagnose und/oder nicht als reha-relevant erwähnt hat, besteht aus Sicht der Ärzte der DRV auch kein Grund, diesbezügllich eine Reha zu befürworten. Was spricht eigentlich dagegen, dass die Kliniken auch nicht weiter weg sind als eine Stunde Autofahrt? Und noch was: Seltsamerweise will eine Vielzahl der Patienten eine Reha am Meer bekommen, auch wenn sie nicht an Atemwegserkrankungen oder schlimmen Hauterkrankungen leiden. Da kommt schon ein gewisser Verdacht auf.... Eigentlich kann gegen den Bewilligungsbescheid nur wegen einer Änderung der Reha-Klinik kein Widerspruch eingelegt werden, da Sie durch den Bescheid nicht beschwert sind. Schreiben Sie nochmals mit einer ausführlichen Begründung an die DRV - auch mit einem Bericht des Arztes -, vielleicht haben Sie Glück und es wird eine Reha an der See bewilligt.
789789am 12.08.2016 | 13:21
Hallo Paulina, Geben Sie mal in der Forensuche "Wunschklinik" ein. Da finden Sie vorherigen Beiträge, die das Problem schildern. Z.B. hier https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Des Weiteren: Die Reha-Klinik in Kühlungsborn hat doch auch nur mittelmäßige Bewertungen erhalten. Viel Erfolg in der Reha.
Herz1952am 12.08.2016 | 14:06
Hallo Paulina, ich habe selber einen ähnlichen Fall gehabt. Vielleicht hilft Ihnen meine Schilderung weiter: Unser Sohn war auch in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war. Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen. Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber. Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig. Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat. Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt. Alles gute für Ihre Gesundheit.
Paulinaam 12.08.2016 | 13:35
Paulina hier : Wie ich in meinem Bericht schon Erwähnt habe, geht es mir nicht um irgendeinen Wellness Urlaub. Es war lediglich die Begründung meines Hausarztes, dass ich seiner Meinung nach in eine Klinik komme die sich nahe am Wasser befindet aufgrund meiner Neurodermitis. Und die eine Stunde Autofahrt stört mich sonst nicht . Nur das weitere Problem ist einfach das ich weit weg vom Schuss komme (dies war auch in dem Bericht / Attest meines Arztes gewünscht ) . Kühlingsborn war nur ein Vorschlag. Da ich zum 1. Mal eine Reha beantragt habe, wusste ich auch nicht genau wie das alles abläuft.
Schorscham 12.08.2016 | 14:18
Herz1952 schrieb

Das stand auch so nicht in den Ärztezeitungen. Ich habe auch nie behauptet, dass das nicht zwischen KK und RV geklärt wird.

Ich habe nur die Art und Weise kritisiert, wie das beurteilt wird.

Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.

für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.

Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).

Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.

Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.

Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.

Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).

Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.

Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.

Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.

Was "Pauline" betrifft: Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis.

Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können.

Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.

Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.

MfG und schönes Wochenende.

Selbstverständlich ist für erwerbsfähige Versicherte die DRV der zuständige Kostenträger, wenn es um den Erhalt oder um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit geht. Den Rest Ihres abendfüllenden Erlebnisberichts lasse ich besser mal unkommentiert.;-) MfG
W*lfgangam 12.08.2016 | 14:30
Herz1952 schrieb

Das stand auch so nicht in den Ärztezeitungen. Ich habe auch nie behauptet, dass das nicht zwischen KK und RV geklärt wird.

Ich habe nur die Art und Weise kritisiert, wie das beurteilt wird.

Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.

für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.

Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).

Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.

Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.

Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.

Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).

Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.

Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.

Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.

Was "Pauline" betrifft: Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis.

Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können.

Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.

Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.

MfG und schönes Wochenende.

Hallo Herz1952, wäre nett, wenn Sie sich etwas ausgiebiger geäußert hätten - so ist das ja nicht mehr als ein Spickzettel aus der Familienhistorie ;-) ...so langsam wachsen Sie mir vomHerz! Gruß w.
Herz1952am 12.08.2016 | 14:42
Hallo Schorsch, Ihre Aussage kann ich nicht so allgemein stehen lassen. Krankenkassen "entrechten" systematisch Ärzte, ihnen wird nämlich die Therapiefreiheit für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung genommen. Oder sie glauben es zumindest und kennen oft ihre eigenen Rechte nicht. Solche Themen werden in Ärztezeitungen auch heftig diskutiert. Ärzte gegen Krankenkassen und umgekehrt. Schuld daran ist ein Gesetz namens AMNOG und denjenigen, die es ausführen sollen. Maßgebend für die Benachteiligung für GKV-Patienten sind jedoch nicht die Mitarbeiter der Krankenkasse, diese mach lediglich ihre vorgegebene Arbeit, sondern der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber da einen Riegel vorgeschoben. Das SGB V hat auch §§ die das Recht der Ärzte regeln. Aber das interessiert die meisten Ärzte nicht. Es ist zu viel Arbeit (glauben sie zumindest), oder Sie haben Angst um das Budget. Auch ein Diskussionsthema in den Zeitungen. Es geht um Verfahren und Medikamente, die die Krankenkassen grundsätzlich für GKV Versicherte ausgeschlossen hat, obwohl bei Privatpatienten das ohne Beanstandungen gemacht wird. Es gibt aber schon Möglichkeiten, die allerdings nicht veröffentlicht werden. Letzten Endes steht die "Wirtschaftlichkeit" und somit das Geld im Vordergrund. Die "Materie" Gesundheit ist nun mal sehr komplex, sowohl von der Verwaltung, als auch von der Biologie her. Natürlich wollen die Ärzte nur Ihr bestes und auch die Krankenkassen werben mit Sprüchen wie "es freut uns, wenn wir Sie optimal versorgen können". Aber wer weis schon, was richtig ist, weder die Kasse noch der Patient, noch die Ärzte haben das "optimale" Wissen dazu. Für Paulina ist allerdings jetzt wichtig, dass Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft wieder hergestellt werden und ich finde: da ist "Teamwork" gefragt und eine angemessene Therapie. Wenn es erforderlich ist, dann MUSS die Reha in einer Klinik am Meer stattfinden.
Herz1952am 12.08.2016 | 15:01
Hallo W*lfgang, Haben Sie nicht doch selbst geschrieben, dass man Beiträge von Fakes Trollen am besten nicht beantworten sollte? Gruß Herz1952
Schorscham 12.08.2016 | 15:08
Herz1952 schrieb

Das stand auch so nicht in den Ärztezeitungen. Ich habe auch nie behauptet, dass das nicht zwischen KK und RV geklärt wird.

Ich habe nur die Art und Weise kritisiert, wie das beurteilt wird.

Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.

für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.

Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).

Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.

Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.

Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.

Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).

Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.

Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.

Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.

Was "Pauline" betrifft: Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis.

Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können.

Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.

Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.

MfG und schönes Wochenende.

Warum wundert mich das wohl nicht? Fakt ist, dass die Kostenübernahme intern zwischen DRV und Krankenkasse geklärt wird und nicht nach den Wünschen der Versicherten. Was in Ihren schlauen Ärztezeitungen dazu geschrieben steht, ist völlig irrelevant. MfG
=//=am 12.08.2016 | 15:27
Herz1952 (Troll oder Fake): Gehen Sie bloß NIE in die Politik, Sie würden alle und jeden totreden. Dann bräuchten wir nur noch Bestatter und keine Ärzte, Krankenkassen und RV-Träger mehr. :-) Ist ja wirklich langsam unerträglich, was hier von sich gegeben wird. :-(
Herz1952am 12.08.2016 | 15:53
Das stand auch so nicht in den Ärztezeitungen. Ich habe auch nie behauptet, dass das nicht zwischen KK und RV geklärt wird. Ich habe nur die Art und Weise kritisiert, wie das beurteilt wird. Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte. für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV. Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile). Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen. Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin. Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht. Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze). Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht. Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten. Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme. Was "Pauline" betrifft: Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis. Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können. Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig. Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen. MfG und schönes Wochenende.
GroKoam 12.08.2016 | 17:50
Herz1952 schrieb

Das stand auch so nicht in den Ärztezeitungen. Ich habe auch nie behauptet, dass das nicht zwischen KK und RV geklärt wird.

Ich habe nur die Art und Weise kritisiert, wie das beurteilt wird.

Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.

für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.

Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).

Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.

Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.

Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.

Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).

Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.

Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.

Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.

Was "Pauline" betrifft: Es kommt öfter vor, dass eine Patient glaubt und auch sein Arzt, es sollte die oder die Klinik sein und vielleicht noch am Meer bei Neurodermitis.

Das kommt von der hohen (leider meistens zu hohen) Erwartungshaltung, was Reha's bewirken können.

Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.

Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.

MfG und schönes Wochenende.

Du mußt vollkommen schmerzfrei sein. Ich bete zu Gott dass so was wie Du, mir niemals über den Weg läuft.
Schorscham 12.08.2016 | 19:44
GroKo schrieb

Du mußt vollkommen schmerzfrei sein.

Ich bete zu Gott dass so was wie Du, mir niemals über den Weg läuft.

.......
Du mußt vollkommen schmerzfrei sein. Ich bete zu Gott dass so was wie Du, mir niemals über den Weg läuft.
Tja, wer mit so einen Mitbürger ein Krankenhauszimmer oder im Beruf ein Büro teilen muss, braucht in der Tat verdammt starke Nerven.;-) MfG
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