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Experten-Antwort

Heilung vor Rehaantritt während Nahtlosregelung

von Tom240122.08.2024 | 10:57
291 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Vor 2,5 Jahren bin ich aufgrund einer Covid Infektion dauerhaft erkrankt. Eine Reha im Mai 2023 hatte keinen Erfolg. Nach der Aussteuerung wurde aufgrund von Gutachten der AfA Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Nahtlosigkeit festgestellt (November 2023). Zur Klärung einer Erwerbsminderung sollte deshalb eine Reha stattfinden(Mitte September 2024). Nun bin ich seit ein paar Wochen wieder uneingeschränkt genesen und frage mich, ob ich die Reha trotzdem antreten soll oder mich von meinem Hausarzt gesund schreiben lassen sollte? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom2401,

 

es liest sich so, als hätte die Agentur für Arbeit Sie zu dem Rehaantrag aufgefordert. Sollte dies so sein, sollten Sie die Folgen eines Nichtantritts der mit der Agentur für Arbeit klären.

 

Aus gesundheitlicher Sicht sollten Sie sich mit Ihrem Arzt beraten, ob eine Durchführung der Reha weiterhin sinnvoll ist oder nicht. Dies kann hier nicht beurteilt werden. 

 

Wenn Sie alle Informationen zusammengetragen haben, müssen Sie selbst über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum

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2 Antworten

Einiges zu beachtenam 22.08.2024 | 11:04
Der Rentenversicherung ist das egal bzw. die DRV hat mit Sicherheit nichts dagegen, wenn sie keine Reha für Sie bezahlen muss. On Sie tatsächlich dauerhaft genesen sind, bzw. wie Ihre Prognose aussieht, soltten Sie aber mit Ihrem Arzt besprechen. Wenn Sie jet die Reha absagen, in ein paar Wochen aber einen Rückfall haben, dann stehen Sie dumm da, nicht nur bezüglich der nicht genommenenReha, die dann in weitere Ferne gerückt ist. Eine neue Reha werden Sie auf die Schnelle höchstwahrscheinlich dann nicht mehr bekommen. Sie sollten das allerdings auch unbedingt mit der Agentur für Arbeit abklären, was ein Nicht-Antreten der Reha eventuell für Folgen haben könnte in Ihrem Verhältnis zur Arbeitsagentur (z.B. sofortige Einstellung des ALG1).
Ehrliche Antwortam 22.08.2024 | 11:34
Machen Sie die Reha, die tut Ihnen gut und Sie bessern Ihre Gesundheit weiter damit. Erholen Sie sich dort, dass ist gut für die Leistungsfähigkeit. Außerdem, sollte es einen gesundheitlichen Rückfall geben, müssten Sie erst eine neue Reha anleiern. Ich würde sie auf jeden Fall machen!
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