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Experten-Antwort

Heinzelmann Zeiten während des Uni Studiums sind Anrechnungszeiten?

von Jan21.10.2011 | 13:43
1726 Ansichten
6 Antworten

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Ich hatte in den 80'er Jahren während meines Studiums als Heinzelmann ein paar Jahre nebenbei gearbeitet. Die Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen ist eine Einrichtung des Studentenwerks Berlin. Sind diese Jahre an meine Rente anrechenbar? Dankesehr.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "Feli"

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

-/-am 21.10.2011 | 14:36
Wurden Beiträge gezahlt?
Janam 22.10.2011 | 13:52
Es ist so lange hier, ich habe keine Unterlagen mehr da, aber Steuern und Tusma Vermittlungsgebühren wurden abgezogen. Kann man die Zeiten evtl. nachzahlen?
Feliam 24.10.2011 | 11:05
Damals waren Beschäftigungszeiten während eines Studiums bis 20 Stunden in der Woche versicherungsfrei. D.h. außer den Ihnen erinnerlichen abgezogenen Steueren und Gebühren sind keine Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch nicht zur Rentenversicherung gezahlt worden. Eine Nachzahlung für diese Beschäftigungszeiten ist nicht möglich. Da die Studienzeit an sich jedoch als Anrechnungzeit für Ihre Rente angerechnet werden kann, sollten Sie diese von Ihrem RV-Träger vormerken lassen. Nach der derzeitigen Rechtslage können Schul- und Studienzeiten bis zu einer Höchstgesamtdauer von 8 Jahren, gerechnet ab dem 17. Geburtstag, angerechnet werden. Für evtl. darüber hinausgehende Studienzeiten bzw. die zwischen dem 16. und 17. Geburtstag liegende Schulzeit können Sie freiwillige Beiträge nachzahlen, solange Sie noch nicht 45 Jahre alt sind. Unbedingt vorher beraten lassen!
Janam 26.10.2011 | 13:08
Wenn man aber während des Studiums an der Uni als Std-Mitarbeiter gearbeitet hat, kann man diese Zeiten anrechnen lassen? Oder Nachzahlung? Da war man im öffentlichen Dienst mit BAT Tarif Vertrag. Danke
Janam 27.10.2011 | 14:30
Zitat von Feli anzeigenausblenden
quote="Feli"] Damals waren Beschäftigungszeiten während eines Studiums bis 20 Stunden in der Woche versicherungsfrei. D.h. außer den Ihnen erinnerlichen abgezogenen Steueren und Gebühren sind keine Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch nicht zur Rentenversicherung gezahlt worden. Eine Nachzahlung für diese Beschäftigungszeiten ist nicht möglich.
>Das ist nicht so schön, denn man hat da für die Uni Forschung gearbeitet, gibt's da keine Urteile für die jetzige Nachzahlung? >Das ist jetzt auch nicht möglich, denn man ist ja älter als 55. Niemand hat uns damals beraten, auch keine Internet etc. Diese produktive Arbeit-Zeiten sind quasi von uns verschenkt worden. Kennen Sie keine Urteile für diese über 45 J. auch zahlbar regelt?
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