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Heirat nach Renteneintritt

von Caja30.03.2010 | 21:51
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn zwei Partner nach Eintritt ins Rentenalter heiraten - kann es ja im Todesfall eine Witwen-/Witwerrente für den überlebenen Partner geben. Was ist im Fall einer Scheidung (bei normaler Zugewinngemeinschaft)? Nehmen dann beide Partner ihre vor der Ehe erworbenen Rentenansprüche wieder mit - oder gibt es hier einen Art Ausgleich der Rentenansprüche wie bei Ehescheidungen nach einer gemeinsamen Ehezeit im Erwerbsleben mit unterschiedlich hohem Einkommen?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nur Bewertungszeiten in der Ehezeit werden ausgeglichen. Auf geringfügige Beträge oder Dauer der Ehezeit hat ggf. das Familiengericht/Ehepartner einen Einfluß.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo! Im Beispiel sind alle beide RENTNER!

10 Antworten

Wolfgangam 30.03.2010 | 22:29
Hallo Caja, hier finden Sie alles, was die Auswirkungen einer Scheidung im Rentenrecht bedeutet: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Gruß w. PS: geteilt wird nur, was IN der Ehe an Altersversorgungen erworben wird.
Haseam 31.03.2010 | 07:27
Sollten in der Ehe noch Entgeltpunkte z.B. durch Zurechnungszeiten erworben worden sein, werden diese Anrechte ggf. ausgeglichen. Kommt auch auf Höhe der Anrechte und die Ehedauer an. Bei Geringfügigkeit und kurzer Ehedauer bis 3 Jahre, kann das Gericht den Versorgungsausgleich verwerfen.
HORSTam 31.03.2010 | 12:56
Hallo Leute Das kann ja wohl nicht sein! Ein Rentner heiratet und die Ehefrau geht arbeiten und muß bei Scheidung die hälfte Ihrer Rentenansprüche an den EX angeben. Auch wenn er 1600€ bereits bekommt und die Frau nur 650€ .
HORSTam 31.03.2010 | 13:18
Hallo Experte Ja,das ist mir schon klar! Ich wollte nur damit sagen das es da eine Lücke im Gesetz gibt!
Dickieam 31.03.2010 | 13:23
Fälle, bei denen man sagt "kann ja nicht sein!" gibts beim Versorgungsausgleich auch sonst mal - ist eben Pech! Im Fall einer Bekannten z.B., die dem Gatten mit einem sehr harten Job das ganze Medizinstudium finanziert hat, und beim Berufseintritt stellte er dann fest, auf die Gesellschaft einer hübschen Kommilitonin nicht mehr verzichten zu können...
Agnesam 31.03.2010 | 13:25
Hallo @HORST, ich glaube nicht , dass Du alles ganz richtig verstanden hast. Die Ehefrau muss nicht die Hälfte ihrer Rente abgeben. Es geht nur um Rentenansprüche die in der Ehezeit erworben worden sind. Agnes
Jodleram 31.03.2010 | 14:34
>>>>Hallo @HORST, ich glaube nicht , dass Du alles ganz richtig verstanden hast.
HORSTam 31.03.2010 | 14:51
Ja natürlich, nur in der Ehe erworbene Rentenpunkte. Ist es aber gerecht ?
Gerecht?am 31.03.2010 | 20:32
Ja es ist gerecht !
-_-am 31.03.2010 | 21:36
Ausgeglichen werden nur die in der Ehezeit neu erworbenen Anwartschaften beider Ehegatten oder Partner. Dieser Sachverhalt ändert sich auch nicht dadurch, dass der Rentner "nur" Hausmann ist während seine jüngere Frau noch arbeitet. Ebenso wenig ist eine "nur" Hausfrau vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen, wenn der Ehemann die Brötchen allein verdient.
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