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Experten-Antwort

Heirat und Scheidung im Ausland, Unterhaltszahlungen bei EMR?

von Wolfgang13.04.2019 | 17:28
196 Ansichten
5 Antworten

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Hallo wie wäre es in dem Fiktiven Fall. Herr A. (Deutsch) heirated Frau B. (Kolumbianerin) in Kolumbien. Bestehen Unterhaltsansprüche an die Frau B. bei laufender Erwerbsminderungsrente des Hr. A. falls es zur Scheidung kommt? Wenn ja wie würden diese konkret durchgesetzt? Kann die Deutsche Rente gepfändet werden? Wie hoch ist der Selbstbehalt mfg anonymous

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Wolfgang,

sofern die Scheidung - wie auch die Eheschließung - in Kolumbien vollzogen wird, erfolgt sie nach kolumbianischem Recht. Hierzu kann von unserer Seite keine Aussage getroffen werden. Auch zu Unterhaltsansprüchen sind wir als Rentenversicherungsträger nicht der richtige Ansprechpartner. Hierzu wäre sicherlich ein Anwalt für Familienrecht der bessere Adressat.

Um mittels einer Pfändung auf einen Teil der deutschen Rente zugreifen zu können müßte der entsprechende Anspruch zunächst gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden. Das Gericht müßte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, der dem RV-Träger, der die Rente zahlt, als Drittschuldner zuzustellen ist.

Bei einer Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen kann nur der Teil der Einkünfte gepfändet werden, der über den notwendigen eigenen Unterhalt des Rentners sowie eventuelle gesetzliche Unterhaltspflichten des Rentners gegenüber vorrangig Unterhaltsberechtigten hinausgeht. Hierzu sei auf § 850 d der Zivilprozessordnung (ZPO) verwiesen.

Bei einer Scheidung in Deutschland nach deutschen Rechtsvorschriften müßte das Familiengericht über die Durchführung eines Versorgungsausgleichs entscheiden. Bei einer Scheidung im Ausland kann auf Antrag eines der Ehegatten nachträglich ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) erfüllt sind.

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4 Antworten

Finderam 13.04.2019 | 21:06
HermineL aus elo-forum.orgam 13.04.2019 | 22:06
Kommt drauf an wo die Ehe geschieden wird. HermineL
VAGam 14.04.2019 | 13:09
Bezüglich Unterhaltsansprüchen und deren Durchsetzung sollten Sie sich einen kompetenten Anwalt suchen. In einem Rentenforum ist das nicht das richtige Thema.
Schadeam 14.04.2019 | 13:16
dem fiktiven deutschen Herrn A sollte man in dem Fall raten bei der Heirat einen Versorgungsausgleich auszuschließen, dann bräuchte man sich hier im Forum nicht theoretischen Überlegungen hingeben. Es sei den die Kolumbianerin ist dehr reich.......und er kann sich Teile Ihres Vermögens durch einen Ausgleich sichern. :) Aber was hat denn die DRV mit all dem zu tun?
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