Hallo Gilga,
Die Möglichkeit zur Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Zeiten der Heiratserstattung ( 282 SGB VI) bestand nur bis zum 31.12.1992. Frauen, die bei Ihrer Heirat eine Erstattung Ihrer Beiträge erhalten hatten, konnten diese Beiträge nachzahlen, um rentenrechtliche Lücken zu schließen.
Höhe der Nachzahlung :
Die Beiträge konnten bis zur damaligen Beitragsbemessungsgrenze nachgezahlt werden. Der Beitragssatz richtete sich nach dem Jahr der Zahlung, während die Bemessungsgrundlage aus dem Jahr der ursprünglichen Beitragszahlung basierte.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier weitergeholfen zu haben.
Für weitergehende Informationen können Sie auch die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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