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Experten-Antwort

Heiratserstattung

von Gilga13.03.2025 | 19:34
330 Ansichten
3 Antworten
Bis wann konnte man eine Heiratserstattung wieder einzahlen und in welcher Höhe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2025 | 16:07

Hallo Gilga,

 

Die Möglichkeit zur Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Zeiten der Heiratserstattung ( 282 SGB VI) bestand nur bis zum 31.12.1992. Frauen, die bei Ihrer Heirat eine Erstattung Ihrer Beiträge erhalten hatten, konnten diese Beiträge nachzahlen, um rentenrechtliche Lücken zu schließen.

 

Höhe der Nachzahlung :

 

Die Beiträge konnten bis zur damaligen Beitragsbemessungsgrenze nachgezahlt werden. Der Beitragssatz richtete sich nach dem Jahr der Zahlung, während die Bemessungsgrundlage aus dem Jahr der ursprünglichen Beitragszahlung basierte.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen hier weitergeholfen zu haben.

 

Für weitergehende Informationen können Sie auch die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr-19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Au weiaam 13.03.2025 | 20:24
Googlen beantwortet alle Fragen dazu.
Schadeam 13.03.2025 | 21:04
Das ist schon seit über 20 Jahren nicht mehr möglich, so gesehen hat die Frage heute keine Bedeutung mehr und zumindest ich habe keine Lust das für die Befriedigung der Neugier zu recherchieren. Wer das damals gemacht hat, hatte das eingezahlte Geld nach 2 Jahren Rentenbezug wieder eingespielt. Die Höhe hing davon ab wieviele Monate bei der Heirat erstattet wurden. Die Erstattung bei Heirat gab es bis etwa 1966 oder 1967
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