Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Herbert Grönemeyer Frage

von John W.29.07.2015 | 12:48
2514 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Grüsst Euch, folgende Problematik: Habe heute Post bekommen und bin ab sofort nicht mehr ALG I sondern jetzt unbefristet voll erwerbsgemindert verrentet worden. Statt 1.950,00€ Netto ALG I bekomme ich jetzt nur noch 1.525,00€ Brutto Rente. Da möchte ich mal spontan Grönemeyer zitieren und hiermal in die Runde fragen: "Was soll das?" Hoffe auf Antworten und Hilfe! Gruss John W. (Neu-Allermöhe West)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider erfolgt die Festsetzung der jeweiligen Leistung nach unterschiedlich gesetzlich geregelten Grundsätzen - mit der Folge, dass die unterschiedlichen Leistungen ggfs. auch in der Höhe voneinander abweichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

26 Antworten

Antwortam 29.07.2015 | 12:54
So ist das !
Vorsichtam 29.07.2015 | 13:09
Vergleiche nie Äpfel mit Birnen! Zwei unterschiedliche Berechnungen und Grundlagen für die Berechnung! Beim ALG I kommts auf den Bruttoverdienst davor an, bei der Rente aufs ganze Versicherungsleben! Das können Sie gern vergleichen, dürfen sich auch ärgern, ändert aber nichts!
hinten wie von vorneam 29.07.2015 | 13:16
Nunja, das ist eine etwas knapp formulierte Frage, daher kann die Antwort auch nur sehr allgemein gehalten werden: Die Rente werden sie beantragt haben, sonst würden Sie sie nicht erhalten. Die Antwort, wie sich die Rente sowie zuvor das Arbeitslosengeld berechnen, liefern die jeweiligen Bewilligungsbescheide, die sich wiederum an den ihnen zugrunde liegenden Anspruchsgrundlagen (gesetzlichen Vorgaben) orientieren. Da können Sie die jeweiligen Leistungshöhen nachvollziehen. Eine stark vereinfachte Aussage zur Rentenhöhe: stimmt der mitgelieferte Versicherungsverlauf hinsichtlich der Zeiten und Entgelthöhen, stimmt auch die Rentenhöhe (daher können Sie diese relativ einfach selbst überprüfen!). Warum und wann die Zahlung des Arbeitslosengeldes endet, beantwortet der Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit.
KSCam 29.07.2015 | 16:23
Haben Sie in den letzten 10 Jahren nie eine Renteninformation bekommen und die auch gelesen? Haben Sie sich bevor Sie die Rente beantragt haben nie über die Rentenhöhe Gedanken gemacht? Unglaublich nun überrascht zu tun.......
HotRodam 29.07.2015 | 19:21
Von dem was Du an Rente abgreifst, müssen alleinstehende Hartz4-Opfer 2 Monate lang ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten. Wie wäre es mit einer Spende ?
Lottiam 29.07.2015 | 18:24
So eine fette Rente und immer noch jammern, manche bekommen den Hals nie voll.
Lottiam 29.07.2015 | 20:01
Vielleicht noch Frührentner mit fetten Anrechnungszeiten, alles auf Kosten der anderen Beitragszahlern.
Lottiam 29.07.2015 | 20:03
HotRod, mit dir würde ich gerne einen Kaffee trinken.
W*lfgangam 29.07.2015 | 20:16
Hallo John W., ich würde sagen, alles bestens gelaufen, denn > und bin ab sofort nicht mehr ALG I sondern jetzt unbefristet voll erwerbsgemindert verrentet worden. dafür muss es schon einen wichtigen/med. Vorfall gegeben haben, dass die EM-Rente unbefristet bewilligt worden ist?! Wenn nicht sogar Nahtlosigkeitsregelung und ein gescheiter LTA-Antrag nach Aufforderung der AfA voran ging. Wie lange wollten Sie denn bei ALG1-Bezug noch warten, bis Sie den EM-Antrag stellen ...1 Monat vor Auslaufen, um auch ja bis zum letzten Tag das höhere ALG zu erhalten - und dann, ALG 2, die nächsten Monate bis zur Entscheidung? Da der Ausgang eines EM-Verfahrens meist völlig ungewiss ist (es sei denn, Sie standen schon mit 'ner Münze unter der Zunge beim Fährmann an der Kasse), kalkuliert man eine mind. 6-monatige Bearbeitungsdauer ein, wenn schon im ersten Anlauf alles 'glatt' geht - um wenigstens in dieser Zeit noch finanziell durch das ALG abgesichert zu sein. Und dass man von der Höhe der aktuellen EM-Rente überrascht ist - nun, hätten's mal nicht mit Grönemeyer gehalten: "Männer sind furchtbar schlau" - was mit ;-) vertont wurde *g Gruß w.
Lottiam 29.07.2015 | 20:38
Für diesen fetten Beamten sind halt 1500 Euro Rente Taschengeld.
W*lfgangam 29.07.2015 | 20:56
...im ALG2-Satz ist nur eine Latte pro Monat im Regelsatz - meinen Sie, den teilt er auch noch ;-) > Für diesen fetten Beamten sind halt 1500 Euro Rente Taschengeld. Lotti, seins nicht so erregt - Ja, Sie haben recht, da ich mich rechtzeitig für eine angemessen alimentierte Arbeit entschieden habe ...dafür kann/brauch ich heute kein 24/7 Kinderkinoklimpern ...öhm, Smartphonegewi(s)chse ;-) Gruß w. Wichtig: (sonst wird brutalst gelöscht ;-) Experten/in-Frage: wird die Meinung mit dem Taschengeld geteilt? Ich meine, 1500 ...die Woche - man muss auch mal mit wenig zufrieden sein *g
Useram 30.07.2015 | 06:24
Bin auch dafür dass die Hartz4-ler den Rentnern noch bisschen was spenden! HotRod 4 president!
John W.am 30.07.2015 | 13:47
Ich bin das Gegenteil von überrascht. Ich frage: "Was soll das?" Wie kann es sein, dass man nach Abitur, Studium, Praktikum und 30 Jahren Arbeitsleben eine Netto Rente wegen Berufsunfähigkeit in Höhe von 1.350,00€ erhält?
John W.am 30.07.2015 | 12:43
Hallo Allerseits, ich möchte mich nochmal zu Wort melden. Bis vor einem Jahr hatte ich als angestellter Dipl.-Ing. ein Einkommen von 3.300,00€ Netto. Ich habe 30 Jahre nonstop in die Rentenversicherung eingezahlt. Nach Krankheit und einigen Monaten ALG I und Krankengeld (finanziell wie ALG I) hat meine Krankenversicherung mir geraten einen Rentenantrag zu stellen. Dieser Antrag wurde von einer Abteilung der KV freundlich und kompetent ausgefüllt, ich brauchte nur zum Unterschreiben vorbei kommen. Jetzt erhalte ich als Rentner nur ca. 40% meiner ursprünglichen Einkünfte (alles Netto). Also Nochmal: "Was soll das?"
???am 30.07.2015 | 13:06
Ein Netto-Einkommen von 3300,-€ klingt verdächtig danach, das Sie brutto regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Dann wird die Rente natürlich nur aus dem Einkommen gezahlt, für das Sie auch Beiträge entrichtet haben. Sehen Sie Ihren Versicherungsverlauf durch, ob alle Zeiten gespeichert sind und die Entgelte stimmen. Zeiten, für die Sie 2 Entgeltpunkte angerechnet bekommen, stimmen zwangläufig, weil mehr geht nicht. Ihre Verärgerung über die "überraschend" niedrige Rente kann ich wie meine Vorredner auch nicht nachvollziehen. Über Begriffe Rentenlücke, private Altersvorsorge usw. wird regelmäßig in den Medien berichtet. Haben Sie gedacht, das betrifft Sie nicht? Ein Blick in Ihre Renteninformationen wäre da wohl sinnvoll gewesen.
???am 30.07.2015 | 13:59
Da stellt sich die Frage, was bekommen Sie nun eigentlich: eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Posting vom 29.) oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit (letztes Posting)? Das ist nämlich ein großer Unterschied.
Emmaam 30.07.2015 | 14:40
John W., seien mir nicht böse, aber wenn ich mir Ihre Postings so durchlese, fällt mir dazu nur eine Antwort ein: Weil der Gesetzgeber die Berechnung der Rente im SGB VI so festgelegt hat. Was erwarten Sie denn eigentlich für eine Antwort?!? Und wenn Sie nun die Rente als derzeit alleiniges Einkommen haben, dann tut es mir sehr leid. Denn wenn Sie bei einem Einkommen von 3.300 Euro netto keine Vorsorge betrieben haben, dann ist das nicht das Verschulden der Rentenversicherung!
Schorscham 30.07.2015 | 15:26
Zitat von Emma anzeigenausblenden
Er kann sich aber immer noch ein paar Lose von der NKL-Rentenlotterie kaufen und mit "etwas Glück" 3000 Euro monatliche Zusatzrente gewinnen. ;-) Bereits in den siebziger Jahren wurde ich von klugen Leuten vor drohenden Versorgungslücken im Alter gewarnt und begann daher schon in meiner Lehrzeit (zähneknirschend) mit meiner privaten Altersvorsorge, worüber ich heute sehr froh bin. Aber ein "hochgescheiter Dipl.-Ing." hat sich nie mit seiner Altersversorgung beschäftigt? Hochschulausbildung ist wohl doch nicht anspruchsvoller als Hauptschule. ;-)
John W.am 30.07.2015 | 17:01
Vielen Dank, insbesondere W*lfgang, für Ihre Antworten und Stellungnahmen.
W*lfgangam 30.07.2015 | 16:25
Hallo John W., ja, die Höhe der Rente stimmt pi*Daumen, ohne Ihre Verdienste genau zu kennen - ABER, das stand auch schon auf der Renteninformation, die Sie seit etwa 14 Jahren bekommen, insofern keine Überraschung. Wie ich vermutet habe > Nach Krankheit und einigen Monaten ALG I und Krankengeld (finanziell wie ALG I) hat meine Krankenversicherung mir geraten einen Rentenantrag zu stellen. Dieser Antrag wurde von einer Abteilung der KV freundlich und kompetent ausgefüllt, ich brauchte nur zum Unterschreiben vorbei kommen. lag dem Antrag eine gewichtige med. Ursache zugrunde - und das die KK Ihnen so 'selbstlos' geholfen hat ...Ehrensache, die wollen nur ganz schnell vom Krankengeld weg. Hätte aber nichts am Ergebnis geändert: ohne Erwerbsfähigkeit bleibt nur der Gang in die Rente. Über 'Altersvorsorge' sag ich jetzt mal nichts, das bleibt jedem selbst überlassen, da können Sie die Vergangenheit nicht aufrollen. Daher, sofern Sie noch in der Lage sind, im Rahmen Ihrer alten Tätigkeit ein wenig leistungsfähig zu sein - versuchen Sie einen Minijob zur finanziellen Aufbesserung. Good Luck für Sie weiterhin, auch wenn es 'Scheiße' gelaufen ist. Gruß w.
W*lfgangam 30.07.2015 | 17:56
...alle Achtung, sind das Merkel'sche Worthülsen mit Inhalt Null für konkrete Fragen? ;-) Ich wollte es ja nicht kritisieren, aber bisher ist genug Zeit vergangen, differenziert als _Experten_ darauf einzugehen ...was kümmern mich die 'Kunden von draußen' denke ich nur/Servicewüste nannte man das mal - können sich nur Berater Ü40 dran erinnern ...natürlich nicht das Holiday-Team, das hier No-Fun verbreitet. 8-) Gruß w. ...frage mich: wollen 'Sie' mit solchen Beiträgen ernsthaft die DRV/die Interessen der Versicherten vertreten? Nö, den spar' ich mir: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM *g
W*lfgangam 30.07.2015 | 22:30
Gacki? - DU, am LEBEN ? ...bist entlassen oder geflüchtet? ...schad, dass Dein Schadphone dabei nicht guillotiniert wurde ;-) Gruß w.
W*lfgangam 30.07.2015 | 19:48
Irgendwie muss man sich ja seine Langeweile vertreiben. ;-)
Herz1952am 31.07.2015 | 19:38
Hallo John W. ich habe mich kürzlich auch gewundert, als ich meine EM-Rente (voll) mit der Rente eines Klassenkameraden verglich. Ich lag gerade mal ca 200 Euro brutto drunter. Er hat zwar mit 60 aufgehört zu arbeiten, aber ein Mathe-Studium hinter sich und einen "höheren" Verdienst als Informatiker bei einer Bank in Ffm. Zuletzt so 100.000 Euro brutto. Der wesentliche Unterschied lag in der Länge der (angerechneten) Arbeitszeit. Ihm "fehlten" durch sein Studium so ca 10 Jahre. Er hat allerdings vorgesorgt (Sie hoffentlich auch), so dass er sich mit 60 "in Rente" leisten konnte. Gewundert hab ich mich aber auch erst einmal, dass die Brutto-Differenz nicht viel höher war. Ich lag zuletzt auch unter der BGG zu KV. Genau genommen, habe ich eine Netto-Rente von ca. 45 % des letzten Nettoeinkommens.
Anni M.am 31.07.2015 | 22:07
Genau viele denken immer noch Studium bringt immer mehr Rente. Unsere Tochter hat mit 27 J. einen guten Job, gegenüber mir fehlen ihr gleich schon mehr als 10 Beitragsjahre. Wenn ich ihren Jahresbrutto hoch rechne bekommt sie später auch keine tolle hohe Rente. Mein Neffe ist Lehrer erst mit 30 J. geworden, braucht sich über seine Pension später keine Sorgen machen. Alle die nach dem Studium keine Beamten werden oder einen Job im öffentl. Dienst, haben später auch nicht das gelbe vom Ei. Gute Jobs gibt es auch heute noch nur durch Vitamin B. Wir sind in keinem guten Golfclub usw. dort werden die Fäden gezogen. Stellen werden ausgeschrieben, jeder kann sich vorher denken wer den Job bekommt. Wer hier bei der Stadt eingestellt wird, warum kann dann jeder zurück verfolgen, alles peinlich, oder auch traurig , daran wird sich nichts ändern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026