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Experten-Antwort

Heute beschlossene Regelungen für Zuschlag zur EM-Rente ab 1.7.24

von Bartlett13.04.2022 | 18:19
144 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bartlett,

das Bundeskabinett hat am 13.04.2022 beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, in dem es unter anderem um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für Erwerbsminderungsrenten und davon abgeleitete Renten geht, die im Zeitraum 01.01.2001 bis 31.12.2018 begonnen haben.

Dieser Entwurf ist NICHT die endgültige Fassung des Gesetzes.

Gerade die Gesetzgebungsverfahren in den letzten Jahren (z.B. Flexi-Rente, Mütter-Rente, Grundrentenzuschlag) haben gezeigt, dass während des Gesetzgebungsverfahrens oft noch Änderungen vorgenommen werden.

Die Rentenversicherung erteilt daher zu Gesetzesvorhaben grundsätzlich keine Auskünfte, bevor sie die 2. und 3. Beratung (Lesung) im Bundestag passiert haben.

Dieser Thread wird daher geschlossen.

Ein kurzer Exkurs zum Gesetzgebungsverfahren:

Gesetzesvorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zuzuleiten. Sie werden dann gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

Im Bundestag werden die Vorlagen grundsätzlich in drei Beratungen (Lesungen) behandelt. Zwischen der ersten und der zweiten bzw. dritten Lesung werden die Vorlagen in den Bundestagsausschüssen beraten.

Dann werden die Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.

Verweigert der Bundesrat bei zustimmungspflichtigen Gesetzen seine Zustimmung, so kann durch ihn, den Bundestag oder die Bundesregierung verlangt werden, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Der Ausschuss hat die Aufgabe, einen Kompromiss auszuarbeiten, der von Bundestag und Bundesrat mitgetragen werden kann. Stimmen Bundesrat und Bundestag den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zu, so gilt das Gesetz in dieser Fassung als verabschiedet.

Abschließend muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Mit freundlichen Güßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

HEIL!am 13.04.2022 | 18:26
Das ist ein Sieg für Heil! Für Deutschland.
Peter T.am 13.04.2022 | 19:13
Auch für Sie... Logo Ihre-Vorsorge Startseite Expertenforum Forum Rentenerhöhung zum 01.07.2022 Rentenerhöhung zum 01.07.2022 13.04.2022, 12:30 Zitieren von Enari Leider finde ich nirgendwo eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob auch die Erwerbsminderungsrentner von der Erhöhung zum 01.07.2022 profitieren. Werden die Erwerbsminderungsrenten auch erhöht? Oder soll es nur die geplante Erhöhung in 2024 geben? Danke für eine Antwort! 13.04.2022, 12:40 Zitieren von Antwort Wie bei jeder Rentenerhöhung werden auch die EMR erhöht. 13.04.2022, 12:54 Zitieren Experten-Antwort Hallo Enari, an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten. Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung DRV LogoGerne beraten wir Sie persönlich. Hier geht es zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung. 13.04.2022, 13:01 Zitieren von Enari Danke für die beruhigende Antwort! 13.04.2022, 13:21 Zitieren von Anna Zitiert von: Experte/in Hallo Enari, an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten. Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna 13.04.2022, 13:26 Zitieren von EM Bestandsrentner Zitiert von: Anna Zitiert von: Experte/in Hallo Enari, an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten. Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna Jawohl 13.04.2022, 13:42 Zitieren von Siehe hier Zitiert von: Anna Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna Hier empfehle ich dann mal dringend sich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vertraut zu machen. Es sieht zwar gut aus, aber Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen. 13.04.2022, 13:59 Zitieren von Werner Günther Ich bin ja Mal gespannt wie der Bundesrat sich verhält, schließlich hat der Bundesrat schon vor 2 Jahre eine Erhöhung der Bestandsrentner angemahnt.Damals ist das von Kabinett Merkel nicht aufgegriffen worden.Da kann manl sehen wie mächtig der Zahnlose Tiger ist wenn der Bundeskanzler nicht möchte. Wenn der Bundesrat eine Erhöhung erst an 2024 passieren lässt wäre das eine Sozialpolitische Sauerei. Die Inflation gibt diese Zeitvorgabe nicht mehr her. 13.04.2022, 14:44 Zitieren von XXX Zitiert von: Werner Günther Ich bin ja Mal gespannt wie der Bundesrat sich verhält, schließlich hat der Bundesrat schon vor 2 Jahre eine Erhöhung der Bestandsrentner angemahnt.Damals ist das von Kabinett Merkel nicht aufgegriffen worden.Da kann manl sehen wie mächtig der Zahnlose Tiger ist wenn der Bundeskanzler nicht möchte. Wenn der Bundesrat eine Erhöhung erst an 2024 passieren lässt wäre das eine Sozialpolitische Sauerei. Die Inflation gibt diese Zeitvorgabe nicht mehr her. Ja, mehr mehr mehr! Seid froh, dass Ihr die Erwerbsminderungsrente überhaupt bekommt. So richtig hohe Renten werden die DRV höchstens dazu verleiten,zu versuchen Euch aus der Rente rauszukicken! 13.04.2022, 14:54 Zitieren von Brinkmann Zitiert von: XXX Ja, mehr mehr mehr! Seid froh, dass Ihr die Erwerbsminderungsrente überhaupt bekommt.. Ja, sollen wir EM-Rentner denn verhungern?? 13.04.2022, 16:01 Zitieren von Fragende Und wer, wie ich, aus voller em rente in vorgezogene altersrente wg schwerbehinderung wechseln könnte, ist wohl gut beraten, damit erstmal zu warten, oder? 13.04.2022, 16:02 Zitieren von Klaus Zitiert von: Siehe hier Zitiert von: Anna Hallo liebes Expertenteam, Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“. Lieben Gruss von Anna Hier empfehle ich dann mal dringend sich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vertraut zu machen. Es sieht zwar gut aus, aber Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen. Hallo "SIEHE HIER" lesen macht schlau https://rentenbescheid24.de/bundesregierung-beschliesst-rentener… Gruß Klaus 13.04.2022, 16:17 Zitieren von Peter T. Siehe hier ist schon schlau! Wie sieht es bei Ihnen aus? "Mit dem Regierungsbeschluss vom 13.04.2022 wird aus dem Referentenentwurf des Gesetzes ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der nunmehr dann in den Bundestag zum beschluss gehen muss. Nach den obligatorischen Lesungen und dem Beschluss durch die Mehrheit ( davon ist auszugehen) wird der Bundespräsident diesen Gesetzesbeschluss unterschreiben und dann dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung zusenden. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger erlangt das Gesetz formelle Rechtskraft, vorher nicht!"
Berndam 13.04.2022 | 23:45
Man kann auch zitieren oder verlinken ;)
HEIL!am 14.04.2022 | 06:07
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Peter T. schrieb

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Startseite Expertenforum Forum Rentenerhöhung zum 01.07.2022

Rentenerhöhung zum 01.07.2022

13.04.2022, 12:30

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von

Enari

Leider finde ich nirgendwo eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob auch die Erwerbsminderungsrentner von der Erhöhung zum 01.07.2022 profitieren. Werden die Erwerbsminderungsrenten auch erhöht? Oder soll es nur die geplante Erhöhung in 2024 geben?

Danke für eine Antwort!

13.04.2022, 12:40

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von

Antwort

Wie bei jeder Rentenerhöhung werden auch die EMR erhöht.

13.04.2022, 12:54

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Experten-Antwort

Hallo Enari,

an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten.

Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

DRV LogoGerne beraten wir Sie persönlich.

Hier geht es zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

13.04.2022, 13:01

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von

Enari

Danke für die beruhigende Antwort!

13.04.2022, 13:21

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von

Anna

Zitiert von: Experte/in

Hallo Enari,

an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten.

Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Hallo liebes Expertenteam,

Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“.

Lieben Gruss von Anna

13.04.2022, 13:26

Zitieren

von

EM Bestandsrentner

Zitiert von: Anna

Zitiert von: Experte/in

Hallo Enari,

an der Rentenanpassung zum 01.07.2022 (Rentenerhöhung) nehmen alle Renten teil, also auch die Erwerbsminderungsrenten.

Die "Erhöhung" zum 01.07.2024 bezieht sich auf eine von der Bundesregierung geplante Verbesserung bei der Zurechnungszeit für Erwerbsminderungs-Bestandsrenten, die vor dem 01.01.2019 begonnen haben. Diese "Erhöhung" befindet sich jedoch noch nicht einmal im Gesetzgebungsverfahren, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Die geplante Änderung hat nichts mit den regulären Rentenanpassungen zum 01.07. eines jeden Jahres zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Hallo liebes Expertenteam,

Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“.

Lieben Gruss von Anna

Jawohl

13.04.2022, 13:42

Zitieren

von

Siehe hier

Zitiert von: Anna

Hallo liebes Expertenteam,

Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“.

Lieben Gruss von Anna

Hier empfehle ich dann mal dringend sich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vertraut zu machen.

Es sieht zwar gut aus, aber Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.

13.04.2022, 13:59

Zitieren

von

Werner Günther

Ich bin ja Mal gespannt wie der Bundesrat sich verhält, schließlich hat der Bundesrat schon vor 2 Jahre eine Erhöhung der Bestandsrentner angemahnt.Damals ist das von Kabinett Merkel nicht aufgegriffen worden.Da kann manl sehen wie mächtig der Zahnlose Tiger ist wenn der Bundeskanzler nicht möchte.

Wenn der Bundesrat eine Erhöhung erst an 2024 passieren lässt wäre das eine Sozialpolitische Sauerei.

Die Inflation gibt diese Zeitvorgabe nicht mehr her.

13.04.2022, 14:44

Zitieren

von

XXX

Zitiert von: Werner Günther

Ich bin ja Mal gespannt wie der Bundesrat sich verhält, schließlich hat der Bundesrat schon vor 2 Jahre eine Erhöhung der Bestandsrentner angemahnt.Damals ist das von Kabinett Merkel nicht aufgegriffen worden.Da kann manl sehen wie mächtig der Zahnlose Tiger ist wenn der Bundeskanzler nicht möchte.

Wenn der Bundesrat eine Erhöhung erst an 2024 passieren lässt wäre das eine Sozialpolitische Sauerei.

Die Inflation gibt diese Zeitvorgabe nicht mehr her.

Ja, mehr mehr mehr! Seid froh, dass Ihr die Erwerbsminderungsrente überhaupt bekommt. So richtig hohe Renten werden die DRV höchstens dazu verleiten,zu versuchen Euch aus der Rente rauszukicken!

13.04.2022, 14:54

Zitieren

von

Brinkmann

Zitiert von: XXX

Ja, mehr mehr mehr! Seid froh, dass Ihr die Erwerbsminderungsrente überhaupt bekommt..

Ja, sollen wir EM-Rentner denn verhungern??

13.04.2022, 16:01

Zitieren

von

Fragende

Und wer, wie ich, aus voller em rente in vorgezogene altersrente wg schwerbehinderung wechseln könnte, ist wohl gut beraten, damit erstmal zu warten, oder?

13.04.2022, 16:02

Zitieren

von

Klaus

Zitiert von: Siehe hier

Zitiert von: Anna

Hallo liebes Expertenteam,

Das Bundeskabinett hat heute auch die Erhöhung für die Bestandsrentner ab 2024 beschlossen und „abgesegnet“.

Lieben Gruss von Anna

Hier empfehle ich dann mal dringend sich mit dem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland vertraut zu machen.

Es sieht zwar gut aus, aber Bundestag und Bundesrat müssen dem Kabinettsbeschluss noch zustimmen.

Hallo "SIEHE HIER"

lesen macht schlau

https://rentenbescheid24.de/bundesregierung-beschliesst-rentenerhoehung-zum-01-07-2022/

Gruß Klaus

13.04.2022, 16:17

Zitieren

von

Peter T.

Siehe hier ist schon schlau!

Wie sieht es bei Ihnen aus?

"Mit dem Regierungsbeschluss vom 13.04.2022 wird aus dem Referentenentwurf des Gesetzes ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der nunmehr dann in den Bundestag zum beschluss gehen muss. Nach den obligatorischen Lesungen und dem Beschluss durch die Mehrheit ( davon ist auszugehen) wird der Bundespräsident diesen Gesetzesbeschluss unterschreiben und dann dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung zusenden. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger erlangt das Gesetz formelle Rechtskraft, vorher nicht!"

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