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Experten-Antwort

Höhe Altersrente bei Teilerwerbsminderungsrente mit Hinzuverdienst

von Gabi13.09.2024 | 18:05
345 Ansichten
7 Antworten
Ich, Jahrgang 1964, beziehe seit 2022 eine Teilerwerbsminderungsrente. Gleichzeitig habe ich einen jährlichen Hinzuverdienst in Höhe der max. Hinzuverdienstgrenze. Erhöht dieser Hinzuverdienst meine spätere Altersrente oder ist meine Altersrente immer das doppelte der derzeitigen Teilerwerbsminderungsrente auch wenn ich keinen Hinzuverdienst habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2024 | 08:59

Hallo Gabi,

 

ein Hinzuverdienst erhöht nicht automatisch die spätere Altersrente, da durch die Zurechnungszeit (die jeder Rentenbezug bedeutet) bereits Beiträge fiktiv zugrunde gelegt werden. Der Hinzuverdienst würde nur in begrenztem Maße zur Erhöhung der Entgeltpunkte beitragen. 

 

In Ihrem Fall empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger, um den konkreten Sachverhalt zu berücksichtigen. Die Zurechnungszeit ersetzt eine nicht vorhandene Beitragszeit aus Beschäftigung. Bei Vorliegen einer Beschäftigung mit Beiträgen an die Rentenversicherung muss die Zurechnungszeit nichts ersetzten oder ggf. auch aufwerten, da ja Beiträge für die spätere Altersrente gezahlt wurden oder werden. 

 

6 Antworten

Mikeam 13.09.2024 | 19:30
Nein, tut er nicht. Haufen Entgeltpunkte geschenkt bekommen und dann noch zusätzlich welche durch arbeiten dazu bekommen. Nein. Das ist nicht möglich. Nur wenn sie mehr Punkte erwirtschaften, als die geschenkten Punkte wert sind und das ist bei Teilzeitarbeit in der Regel nicht möglich. Sie müssten mehr verdienen, als sie vorher hatten und das wird nicht sein. Aber vielleicht benutzen Sie mal die Lupe, das wird hier andauernd gefragt und andauernd verneint.
Mikeam 13.09.2024 | 19:30
Ja, das doppelte der Teilrente, ob sie arbeiten gehen oder nicht.
Timam 13.09.2024 | 19:33
Mike schrieb

Ja, das doppelte der Teilrente, ob sie arbeiten gehen oder nicht.

Naja, wenn die Zurechnungszeit nur bis 65 geht, kann sie zwischen 65 und 67 noch jeweils zwei Rentenpunkte dazu verdienen, Vollzeit mit einem Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze gearbeitet wird. Scherz.
.am 14.09.2024 | 02:32
Mike schrieb

Ja, das doppelte der Teilrente, ob sie arbeiten gehen oder nicht.

Was für ein Wissen heute hier wieder herrscht...
Fritzam 14.09.2024 | 08:13
Ich muss Mike zustimmen . Wie lange möchten Sie denn arbeiten? Während der Zurechnungszeiz tut sich auf jeden Fall nichts und Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach das Doppelte ihrer bisherigen Teilerwerbsminderungsrente bekommen.
EM- und Altersrenteam 14.09.2024 | 08:53
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
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