Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höhe der Erwerbsminderungsrente

von Usedomliebhaber15.02.2024 | 15:06
402 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich (61, z.Z.GdB 60) beziehe seit November 2022 eine Erwerbsminderungsrente, arbeite allerdings noch zu 50% (öffentlicher Dienst). Wird sich die Höhe meiner Rente noch verändern, denn ich müsste ja noch Rentenpunkte hinzugerechnet bekommen? Und: Wird dadurch die Erwerbsminderungsrente jährlich neu angepasst? Die Zusatzversorgung (VBL) habe ich noch nicht in Kenntnis gesetzt und beziehe daraus auch noch keine Leistungen. Hat vielleicht jemand einschlägige Erfahrungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Usedomliebhaber,

in einer Rente wegen Erwerbsminderung ist eine Art Hochrechnung, sie sog. Zurechnungszeit, enthalten. Von der Wertigkeit dieser Zeit auf der einen Seite und der Wertigkeit der zusätzlichen Entgeltpunkte aus Ihrem Hinzuverdienst auf der anderen Seite ist die Frage einer Erhöhung Ihrer Rente abhängig. Dies müssten Sie bitte direkt mir Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Eine jährliche Anpassung wegen des Hinzuverdienstes erfolgt bei einer Erwerbsminderungsrente nicht. Eine etwaige Erhöhung erfolgt bei der Altersrente.

Bezüglich der Ansprüche auf eine Zusatzrente wenden Sie sich direkt an die VBL.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Bestandsschutzam 15.02.2024 | 15:55
Das kann Ihnen ohne detaillierte Kenntnis Ihrer Rentendaten hier niemand beantworten. Wenn Sie dann mit einer maximalen Lücke von 24 Monaten von der teilweisen EM-Rente in die Altersrente wechseln, gilt für Sie der Bestandsschutz nach §88 SGB 6. Ihre Altersrente darf dann bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als das Doppelte Ihrer jetzigen teilweisen EM-Rente. Höher ist Ihre Altersrente dann aber wahrscheinlich auch nicht, weil Ihre durch Ihre Weiterarbeit erworbenen Entgeltpunkte wahrscheinlich nicht höher sind als Ihre Entgeltpunkte, die Sie aus der Zurechnungszeit der EM-Rente schon erhalten haben. Genau rechnet Ihnen das dann aber die Rentenversicherung aus, einmal die EM-Rente zum aktuellen Stand und einmal die Altersrente mit den zusätzlichen EP aus der Weiterarbeit, aber eben ohne EP aus der EM-Renten-Zurechnungszeit. Die höhere der beiden Renten erhalten Sie dann als Altersrente. Die VBL-Rente hat damit nichts zu tun und ist separat zu betrachten. Da müssen Sie direkt bei Ihrer Zusatzversorgung nachfragen bzw. sie entsprechend informieren, spätestens, wenn Sie in die Altersrente wechseln.
Eher nichtam 15.02.2024 | 16:05
Ist bei mir jedenfalls so. Ich verdiene 40.000 bei Teilerwerbsminderungsrente dazu und die Rente steigt dadurch im keinen Cent. VBL bekomme ich auch die halbe. Diese ist bis 60 Jahr hochgerechnet. Die Einzahlungen wirken sich erst danach aus.
Das täuschtam 15.02.2024 | 17:18
Der Staat hat Geld wie Heu(und das ist nicht von mir) er kann nur schwer damit haushalten, weil zuviel Unsinn bezahlt wird!
Stellaam 15.02.2024 | 18:57
Hallo, du hast auch Anspruch auf die halbe vbl. Ich hab das auch grad gemacht. Es sind bei mir nur 15 Euro aber Geld ist Geld. Ich hab 8n den 90 Jahren 7 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Warum nicht beantragen? Grüße
§43 SGB VIam 16.02.2024 | 05:54
Die Erwerbsminderungsrente wird durch Beiträge aus einer 'Nebenbeschäftigung' nicht jährlich angepasst. Es sind durch den Rentenbeginn 2022 bereits Zurechnungszeiten bis zu Ihrem 65LJ+11 Monate mit eingerechnet. Dafür wurde anhand Ihres 'Beitragslebens' ein Durchschnittwert errechnet, der also bei vorheriger Vollzeit mit entsprechendem Vollzeitgehalt vermutlich höher ist, als was Sie jetzt in Teilzeit noch dazu verdienen. Als Teilerwerbsminderungsrente besteht dann aus der so berechneten 'vollen' EM-Rente ein 'halber' Rentenanspruch. Das sollten Sie aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen können. Jährliche allgemeine Rentenanpassungen erhalten Sie aber wie jeder Rentner. Aber neu berechnet würde dann erst bei einer Umwandlung in eine nachfolgende Altersrente. Aber auch wenn Sie dann z.B. in eine SB-Rente wechseln und dann durch den 'Bestandschutz' mindestens das doppelte Ihrer 'halben' EM-Rente erhalten*), wirken sich die dann noch weiteren Beiträge aus weiterer Beschäftigung meist auch nicht weiter aus, solange diese noch im 'Zurechnungszeitraum der bestandgeschützten Entgeltpunkte' liegen (also bis 65+11). Denn auch da müsste dann der 'neue Wert' höher sein als der bereits berücksichtigte Durchschnitt. Und wenn doch, dann frühestens zum Regelrentenalter, da wird dann 'abgerechnet' (also noch mal 'angepasst', aber nicht neu berechnet, wenn Sie zuvor schon in Altersrente umgewandelt hatten). *) siehe Rentenbescheid. Für die Berechnung einer vollen EM-Rente berücksichtigte pEP zum Rentenbeginn mal aktueller Rentenwert zum Umwandlungsdatum. Wenn Ihre VBL entsprechend der Vertragskonditionen auch bei Erwerbsminderung bezahlt, müssen Sie nicht darauf verzichten, diese zu beantragen. Auf die Höhe der EM-Rente hätte es jedenfalls keinen Einfluss, wird also nicht angerechnet. Und bezüglich der auch fälligen KV zur Betriebsrente hätten Sie einen Freibetrag (2024 = 176,75 EUR). Der steuerpflichtige Anteil Ihrer EM-Rente (abhängig vom Rentenbeginn 2022 = 82 %) bleibt auch bei Folgerente erhalten. Lediglich der 'Freibetrag in EUR' würde bei (erster) Umwandlung in Altersrente noch einmal neu berechnet werden und gilt dann 'lebenslang' > §22 EStG https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026