Hallo Ingrid,
wenn Sie neben der vorgezogenen Altersrente weiter berufstätig sind und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung verdienen, so zahlen Sie und der Arbeitgeber weiterhin jeweils 9,3% Rentenbeitrag, begrenzt auf die BBG. Momentan zahlen Sie und der Arbeitgeber dann monatlich einen Rentenbeitrag in Höhe von 702,15 EUR. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Versicherungspflicht, auf Antrag können Sie aber weiter einzahlen. Die Rente wird ab der Regelaltersgrenze um einen Zuschlag aus den ab Rentenbeginn eingezahlten Beiträgen erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam
Manche kriegen den Hals nicht voll. Ich hoffe, sie müssen mindestens 40 % Steuern an Finanzamt zahlen.
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