Hallo AD,
die Kinder Ihrer Lebensgefährtin sind für die Berechnung Ihres Übergangsgeldes ohne Bedeutung.
Die Regelungen, welche Kinder sich bei der Berechnung des Übergangsgeldes auswirken, können Sie hier nachlesen:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja, wenn die Stiefkinder in Ihrem Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld besteht, werden diese berücksichtigt.
Stiefkinder sind es ja nur, wenn wir verheiratet oder verpartnert wären.
Stiefkinder sind es ja nur, wenn wir verheiratet oder verpartnert wären.
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