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Experten-Antwort

Höhe des Übergangsgeldes

von AD26.08.2025 | 15:03
186 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich bin seit einigen Jahren mit meiner Lebensgefährtin liiert. Meine Lebensgefährtin hat zwei Kinder mit in die Beziehung gebracht. Wir sind weder verheiratet noch verpartnert. Meine Frage ist hierzu, werde ich bei der Berechnung als kinderlos eingestuft oder nicht? Würde meine Lebensgefährtin Bürgergeld beziehen (tut sie nicht), wird mein Einkommen ja auch angerechnet, obwohl wir nicht verheiratet sind. Genauso bei allen anderen Leistungen wie Kinderzuschlag etc. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2025 | 07:33

Hallo AD,

 

die Kinder Ihrer Lebensgefährtin sind für die Berechnung Ihres Übergangsgeldes ohne Bedeutung. 

 

Die Regelungen, welche Kinder sich bei der Berechnung des Übergangsgeldes auswirken, können Sie hier nachlesen:

 

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/09_SGB_IX/pp_0051_75/gra_sgb009_p_0066.html#doc1575316bodyText19

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Maxam 26.08.2025 | 15:13
Ja, wenn die Stiefkinder in Ihrem Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld besteht, werden diese berücksichtigt.
ADam 27.08.2025 | 05:58
Max schrieb

Ja, wenn die Stiefkinder in Ihrem Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld besteht, werden diese berücksichtigt.

Stiefkinder sind es ja nur, wenn wir verheiratet oder verpartnert wären.
Genau!am 27.08.2025 | 07:15
AD schrieb

Stiefkinder sind es ja nur, wenn wir verheiratet oder verpartnert wären.

Genauso ist das. Sie werden somit als kinderlos beurteilt!
Maxam 27.08.2025 | 16:56
AD schrieb

Stiefkinder sind es ja nur, wenn wir verheiratet oder verpartnert wären.

De jure wohl schon, wie es aussieht. Dann sind Sie wohl nicht der Stiefvater, sondern der Onkel AD...
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