Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höhe Witwenrentenanspruch

von Hofmakl07.05.2024 | 15:06
226 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bitte um Hilfestellung, in welcher Höhe meine Ehefrau (2.Ehe, Eheschließung 2011) bei meinem Tod Einkünfte haben wird. Aktuell bezieht meine Ehefrau von der Deutschen Rente z.Zt. eine ausgezahlte Rente Von1.548 €, zuzüglich einer Versorgungsleistung durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Höhe von 486 € Ich erhalte z.Zt. Versorgungsbezüge von 2.428 € (Netto, abzüglich private Kranken und Pflegversicherung vom 218 €). Von dem vollen Ruhegehalt /Versorgungsbezügen gehen 1041 € Versorgungsauseich an meine geschiedenen Ehefrau ab. Im Ausgleich wird mir aus ihrem Rentenanspruch ein Betrag von 405 € ausgeglichen. In diesem Betrag wurden Beträge wirksam, die ich im Rahmen des 18 monatigen Grundwehrdienstes erworben hatte, die aber doch meinen Beamtenstatus „ruhten“ . Welche Beträge/ Betrag hat meine 2.Ehefrau nach meinem Ableben zur Verfügung ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hofmakl,

 

zur Höhe der Hinterbliebenenpension können wir als gesetzliche Rentenversicherung keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Versorgungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

gut überlegenam 07.05.2024 | 15:16
Zunächst einmal hat Ihre Frau die eigene Rente ungekürzt zur Verfügung, denn neben einer Altersrente darf so viel hinzuverdient werden, wie man will/kann. Außerdem zählen die Versorgungsbezüge Ihrer Frau zu ihrem Einkommen. Das dürfte aber nicht gekürzt werden, nur weil Sie dann nicht mehr leben (siehe aber auch nachfolgenden Absatz). Anders sieht es aus bei den Ansprüchen auf Witwenpension aus Ihrem Beamtenleben. Wie hoch diese sein werden und was dort dann angerechnet wird, wird aber nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet, sondern von der zuständigen Versorgungsstelle. Kurz gesagt: Sie befinden sich im 'falschen' Forum (gesetzliche Rentenversicherung).
Hofmaklam 08.05.2024 | 07:17
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Hallo, vielen Dank, Bin mir bewußt, dass die Höhe der Witwenrente Sache meiner Versorgungsstelle ist. Hatte aber auf eine Aussage gehöfft, inwieweit die mir gewährte Rente (Versorgunghsausgleich mit 1.Ehefrau)in eine eventuelle Leistung der Witweenrente mit einfließt......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026