Hallo von Hoff,
in der Regel ist der Arbeitgeber vorrangig für die Bereitstellung eines höherverstellbaren Schreibtisches zuständig. Es handelt sich dabei um eine ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung. Wenn, wie in Ihrem Fall der Rentenversicherungsträger die Kosten überwiegend übernommen hat, könnte in dem Bewilligungsbescheid etwas zu den Eigentumsverhältnissen stehen. Eine zwingende Regelung gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ein ähnliches Problem hatte ich auch. Allerdings gehörte mir der Schreibtisch, so stand es im Bewilligungsbescheid der DRV. Ich bin in den Dialog mit meinem Arbeitgeber treten, auch wenn er massiv versucht hat, mich unter Druck zu setzen. Und habe darauf bestanden, den Schreibtisch mit nach Hause zu nehmen.
Ich würde zuerst einmal schauen, was in dem Bewilligungsbescheid der DRV steht und dann erneut mit dem Arbeitsamt im Ruhe sprechen.
Hallo Sabine Schulz,
leider steht in meinem Bewilligunsbescheid vom RV Träger nicht wer der Eigentümer ist. Was stand in deinem Bescheid?
Mein Arbeitgeber weigert sich mir den Schreibtisch zu überlassen
Hallo Sabine Schulz,
leider steht in meinem Bewilligunsbescheid vom RV Träger nicht wer der Eigentümer ist. Was stand in deinem Bescheid?
Mein Arbeitgeber weigert sich mir den Schreibtisch zu überlassen
Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr. Nur, dass ich der Eigentümer und zum Beispiel für Reparaturen selbst zuständig war. Mein Arbeitgeber hat den Schreibtisch bestellt und direkt mit der DRV abgerechnet.
Mein Gott, jetzt schleppen die Rentner schon die Schreibtische aus dem Büro, obwohl sie gar nicht mehr arbeiten und schließlich Rentner sind.
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