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Experten-Antwort

Höhenverstellbarer Schreibtisch

von Hoff15.04.2025 | 12:10
339 Ansichten
9 Antworten
2015 habe ich vom RV Träger einen Zuschuss von 800 Euro für einen höhenverstellbaren Schreibtisch bewilligt bekommen. Mein Arbeitgeber hat lt. Kostenvorschlag einen Tisch für 890,00 Euro bestellt. Vermutlich hat er diesen Tisch bestellt, damit er zum restlichen Mobiliar gepasst hat. Ich hätte auch gerne einen Tisch für weniger als 800,00 Euro genommen. Jetzt gehe ich in Alterteilzeit, danach in Rente. Wenn ich in Rente bin möchte ich evtl. noch etwas dazu verdienen. Hierfür benötigt ich den höhenverstellbaren Schreibtisch. Mein Arbeitgeber gibt mir, auch auf mein Angebot die 90,00 Euro zu zahlen nicht. Welche Möglichkeiten habe ich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2025 | 14:21

Hallo von Hoff,
in der Regel ist der Arbeitgeber vorrangig für die Bereitstellung eines höherverstellbaren Schreibtisches zuständig. Es handelt sich dabei um eine ergonomisch zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung. Wenn, wie in Ihrem Fall der Rentenversicherungsträger die Kosten überwiegend übernommen hat, könnte in dem Bewilligungsbescheid etwas zu den Eigentumsverhältnissen stehen. Eine zwingende Regelung gibt es nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Sabine Schulzam 15.04.2025 | 12:35
Ein ähnliches Problem hatte ich auch. Allerdings gehörte mir der Schreibtisch, so stand es im Bewilligungsbescheid der DRV. Ich bin in den Dialog mit meinem Arbeitgeber treten, auch wenn er massiv versucht hat, mich unter Druck zu setzen. Und habe darauf bestanden, den Schreibtisch mit nach Hause zu nehmen. Ich würde zuerst einmal schauen, was in dem Bewilligungsbescheid der DRV steht und dann erneut mit dem Arbeitsamt im Ruhe sprechen.
KSCam 15.04.2025 | 15:31
Hoff schrieb

Hallo Sabine Schulz,

leider steht in meinem Bewilligunsbescheid vom RV Träger nicht wer der Eigentümer ist. Was stand in deinem Bescheid?

Mein Arbeitgeber weigert sich mir den Schreibtisch zu überlassen

Dann werden Sie dieses "enorme Problem(chen)" nicht hier im Forum gelöst bekommen. Darüber müssen Sie sich mit dem AG streiten.
Mimimiam 15.04.2025 | 17:14
Mein Gott, jetzt schleppen die Rentner schon die Schreibtische aus dem Büro, obwohl sie gar nicht mehr arbeiten und schließlich Rentner sind.
Sabine Schulzam 15.04.2025 | 18:27
Hoff schrieb

Hallo Sabine Schulz,

leider steht in meinem Bewilligunsbescheid vom RV Träger nicht wer der Eigentümer ist. Was stand in deinem Bescheid?

Mein Arbeitgeber weigert sich mir den Schreibtisch zu überlassen

Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr. Nur, dass ich der Eigentümer und zum Beispiel für Reparaturen selbst zuständig war. Mein Arbeitgeber hat den Schreibtisch bestellt und direkt mit der DRV abgerechnet.
xyzam 16.04.2025 | 06:39
Naja, eigentlich ist der AG für die Anschaffung verantwortlich, deshalb zahlt er ja auch mehr als den Zuschuß der DRV selbst (890 € netto?). Somit wird er den Tisch als Betriebseigentum beanspruchen. Billigeres Mobiliar gibt es für ihn nicht. Sie können ihm anbieten, beim Wechsel in die ATZ den Tisch zum Anschaffungspreis - Zeitwert nach AfA abzukaufen. Ansonsten privat kaufen. 890 € für einen echten elektrisch höhenverstellbaren (Firmenbüro-)Arbeitstisch ist schon günstig oder eben billig. Für das eigene HomeOffice kommt man günstiger weg.
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