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Experten-Antwort

Höherbewertung Berufstätig Mütter

von Clara21.03.2024 | 09:18
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7 Antworten

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Hallo, ich habe erst jetzt von der Höherbewertung der Rentenpunkte für die Zeiten in den ersten 10 Jahren nach der Geburt eines Kindes gelesen. Ich hatte während dieser Zeit zeitweise eine geringfügige Beschäftigung und in den zwei Jahren der 10 Jahresfrist eine Teilzeitbeschäftigung. Mittlerweile bin ich seit 5 Jahren in der Erwerbsminderungs Rente. Kann ich jetzt noch eine Nachtberechnung und ev. Korrektur der Rentenhöhe für die Zeiten der Höherbewertung bei der Rentenversicherung anfordern? Für welche Zeiten würde dann die Höherbewertung bei mir berechnet? Dank für's Antworten voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage bezieht sich auf die Auswirkungen von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Rentenberechnung.  

 

Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten. Die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet nach zehn Jahren.

 

Im Regelfall haben Sie diese Zeiten in der Vergangenheit mit dem Vordruck V0800 (Kontenklärung oder Rentenantrag) bereits geltend gemacht.

 

Für Kindererziehungszeiten bekommen Sie Entgeltpunkte, das heißt diese Zeiten wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Kinderberücksichtigungszeiten dagegen haben keine direkte Wirkung auf die Rentenhöhe; sie können im Rahmen der Rentenberechnung allenfalls zu einer besseren Bewertung weiterer Zeiten führen (z.B. über §70 SGB VI). Einen gesonderten Antrag auf Höherbewertung brauchen Sie nicht zu stellen; soweit die Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf eingepflegt sind, werden diese bei der Rentenberechnung (Rentenbescheid) berücksichtigt.

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6 Antworten

Praxisam 21.03.2024 | 09:37
Dass Sie erst jetzt davon gehört haben ist zu bezweifeln. Sie wurden im Rentenantrag nach Kindern befragt. Wenn Sie die wahrheitsgemäß angeben haben, sind sie im Versicherungsverlauf aufgeführt und im Rentenbescheid berücksichtigt worden. Bitte lesen Sie den Rentenbescheid bis zum Ende.
Praxisam 21.03.2024 | 10:05
Auch die "Höherwertung" durch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können Sie dem Bescheid entnehmen. Meine Antwort ist korrekt. Es war nur offenbar nicht Ihre Wunschantwort.
Klartextam 21.03.2024 | 10:21
Sollten Sie es nicht verstehen, buchen Sie einen individuellen Beratungstermin, dafür ist ein anonymes Forum ungeeignet. Da hilft hier auch keine Expertenantwort weiter, die im Übrigen nur das zusammenfasst, was andere User schon erläutert haben. Ihre Gier nach mehr, vernebelt Ihnen scheinbar die Sicht. Sollten die Kinder in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sein, wurde auch die Höherbewertung geprüft und ist dann auch in der Rentenhöhe enthalten. Es ist eben kein Wunschkonzert!
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