Hallo Schnegge,
ein GdB von 50 % oder höher hat auf die Rentenberechnung keine Auswirkung. Die Höhe und auch Feststellung der Erwerbsminderungsrente sind losgelöst von einem GdB zu betrachten.
Bei einem GdB von 50 % oder höher, kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen früher eine Altersrente beantragt werden, als das normalerweise der Fall wäre. Wenn Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten, und die Höhe einer späteren Altersrente erkundigen möchten, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu unseren Beratungsstellen unter 0800 1000 480 0.
Weiterhin kann ein GdB von 50 % auch - wie bereits in diesem Forum beschrieben - zu steuerlichen Entlastungen führen. Hierzu empfehen wir Ihnen den Kontakt mit einer zur Steuerberatung zugelassenen Stelle, z.B. Steuerberater od. Lohnsteuerhilfe.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Natürlich nicht. Außer für den Steuerabzug bringt Ihnen das keine monetären Vorteile!
Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?
Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?
Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?
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