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Experten-Antwort

Höhere Erwerbsminderungsrente,bei einem Nachträglichen festgestellten GDP

von Schnegge15.07.2025 | 16:14
310 Ansichten
9 Antworten
Ich bekomme seit 1.07.24 eine volle Erwerbsminderungsrente. Im April 25 bekam ich den Bescheid,das ich einen GDB von 70% erhalten habe, rückwirkend zur Antragstellung Dez.23 Bekomme ich rückwirkend eine höhere Erwerbsminderungsrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.07.2025 | 05:13

Hallo Schnegge, 

 

ein GdB von 50 % oder höher hat auf die Rentenberechnung keine Auswirkung. Die Höhe und auch Feststellung der Erwerbsminderungsrente sind losgelöst von einem GdB zu betrachten. 

Bei einem GdB von 50 % oder höher, kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen früher eine Altersrente beantragt werden, als das normalerweise der Fall wäre. Wenn Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten, und die Höhe einer späteren Altersrente erkundigen möchten, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu unseren Beratungsstellen unter 0800 1000 480 0. 

 

Weiterhin kann ein GdB von 50 % auch - wie bereits in diesem Forum beschrieben - zu steuerlichen Entlastungen führen. Hierzu empfehen wir Ihnen den Kontakt mit einer zur Steuerberatung zugelassenen Stelle, z.B. Steuerberater od. Lohnsteuerhilfe.

 

Beste Grüße 

Ihr Expertenteam 

8 Antworten

am 15.07.2025 | 16:32
Nein, weil es ein GdB keinen Einfluß auf die Höhe der EMR hat
Nein!am 15.07.2025 | 17:13
Natürlich nicht. Außer für den Steuerabzug bringt Ihnen das keine monetären Vorteile!
Iuam 15.07.2025 | 17:43
Auf was für Ideen man so kommt. Ein GdB ist für eine EM-Rente weder Bedingung, noch wirkt er sich auf die Rentenhöhe aus. Es gibt bspw Leute mit einem Grad der Behinderung von 100, die aber überhaupt nicht berentet sind und es gibt EM-Rentner, die haben gar keinen Grad der Behinderung.
¿Veam 15.07.2025 | 19:59
Nein! schrieb

Natürlich nicht. Außer für den Steuerabzug bringt Ihnen das keine monetären Vorteile!

Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?
Große Güteam 16.07.2025 | 07:11
¿Ve schrieb

Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?

Jetzt muss ich aber herzlich lachen! Dieser "monetäre Vorteil" ist eher "rudimentär"; und auch nur dann überhaupt vorhanden, so man in der Lage ist "eintrittspflichtige" Veranstaltungen überhaupt zu besuchen. Hier eine Rechnung aufstellen zu wollen wie: die Eintrittskarten für "Othello" in der Staatsoper kostet € 100,--, Ermäßigung für Schwerbehinderte sind 25 %, ergo habe ich jetzt € 25,-- gespart... Also wenn ich das mal zusammenrechne, dann spart ja jeder mit einem GdB >50 monatlich Hunderte von Euro (leider leider nur rein fiktiv...).
Rentneram 16.07.2025 | 07:11
Man bekommt keine höhere EM rente wg GdB... Nehme an, gdp war tippfehler
Rentneram 16.07.2025 | 07:13
¿Ve schrieb

Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?

Nennt sich nachteilsausgleich und hat mit der frage nichts zu tun
Schadeam 16.07.2025 | 13:36
¿Ve schrieb

Ermäßigter Eintritt o.ä. ist also kein monetärer Vorteil ?

Vielleicht hat man den ermäßigten Eintritt auch weil man (EM)Rentner ist? Dann hätte man wiederum gar nichts gespart. in der Kreisliga beim heimatlichen FC geht’s immerhin um 1€ Ermäßigung. Aber alles keine Rententhemen.
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