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Experten-Antwort

Hilfe am Arbeitsplatz bzw. Umschulung, Wer ist zuständig?

von Gast 10422.08.2012 | 13:31
1600 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe in Anschluss an eine Reha mit einer Wiedereingliederung angefangen. Leider habe ich ziemliche Probleme und mein Arzt vor Ort hat nach Rücksprache mit der RV schon erreciht, dass die nächste Stufe nach hinten verschoben wurde. Allerdings habe ich immer noch ziemliche Schmerzen und sowohl mein Hausarzt, der niedergelassene Facharzt und mein Arzt im KH, der mich operiert hat, meinen ich werde wahrscheinlich nicht mehr Vollzeit in meinem Beruf arbeiten können. Der Oberarzt in der Reha war sich damals auch nicht so sicher und sagte, ich müsse es halt in der Wiedereingliederung ausprobieren. Er meinte, wenn ich das Gefühl habe, es ginge nicht, dann würde mir die RV helfen eine Umschulung zu bekommen und das mich jede Beratungsstelle darüber informieren könnte. Daher hab ich mich an die Beratungsstelle vor Ort gewandt. Die haben mich dann aber an die Hauptverwaltung verwiesen, die mich dann an 3 unterschiedliche Sachbearbeiter verwiesen haben. Schließlich wurde ich wieder an die Beratungsstelle vor Ort verwiesen. Die haben mich dann ans Arbeitsamt verwiesen. Dort wurde mir dann gesagt, dass die RV für mich zuständig wäre. Und die sollten erst einmal prüfen, ob sie mir nicht helfen könnten, einen geeigneteren Arbeitsplatz direkt in meinem Unternehmen zu bekommen. Von meiner KK habe ich gehört, dass die RV bei Umschulungen erst für mich zuständig sein soll, wenn ich 15 Jahre eingezahlt habe. Sicher war sich die Sachbearbeiterin dort aber nicht, sie meinte nur, dass die mich vor Ort auf jeden Fall beraten müssten. Allerdings meinte sie, dass es wohl erst geht, wenn mein Antrag auf Schwerbehinderung durch ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie leider keine zufriedenstellenden Auskünfte bekommen haben, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Das weitere Verfahren wäre damit schon auf den Weg gebracht und es verstreicht keine weitere wertvolle Zeit. Siehe auch Beitrag von Schade.

Alles Gute!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klaus-Peteram 22.08.2012 | 15:36
Wer viel fragt kriegt auch unter Umständen viele - leider oft auch verschiedene - Antworten. Einfach den schrfitlichen Antrag bei ihrer RV stellen und alles geht seinen Gang.
Schadeam 22.08.2012 | 14:06
Da haben Sie sich wohl bei verschiedensten Stellen erkundigt und wahrscheinlich die unterschiedlichsten Antworten erhalten - die Gründe dafür können vielschichtig sein. Wenn Sie nun konkrete berufliche Hilfen benötigen und nicht wissen wer zuständig ist, laden Sie sich vom Formularcenter der DRV die Formulare G100, G130 und Reha0200 runter und reichen diese bei der DRV ein. Dann wird geprüft (auch die Zuständigkeit) und entschieden - diese Formulare hätte man Ihnen aber auch schon bei der Beratung geben können (?). Grundsätzlich wird die DRV zuständig wenn man 15 Beitragsjahre hat, aber z.B. auch bei anderen Versicherten wenn die Maßnahme in einer medizinischen Reha angeregt wird. Aber schon das war bei Ihnen möglicherweise nicht der Fall, denn die Klinik hat das wahrscheinlich nicht in den Abschlußbericht geschrieben, sondern gesagt, dass Sie sich zu gegebener Zeit erkundigen sollen....wer weiß? In der Zeit bis der Antrag durch ist können Sie sich Gedanken machen, was Sie künftig machen können und wollen. Und dass Sie parallel zu dem Antrag Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen sollten ob es im Unternehmen geeignete Alternativen gibt, sollte doch eh klar sein - es könnte betriebliche Lösungen geben, die keinen was kosten; dann bräuchte man das ganze "gedöhns" mit Antrag und Zuständigkeitsprüfung überhaupt nicht.
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