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Experten-Antwort

Hilfe - Angst: EMR 02/16 beantragt. Bis heute kein Ergebnis

von Hier nicht relevant04.01.2017 | 17:24
1466 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin 44 Jahre alt, und stehe vor einem "Scherbenhaufen" ... Durch schwere Erkrankung bin ich aus dem Arbeitsleben gerissen worden (obwohl ich noch angestellt bin). Krankengeld ist nicht mehr, und im März läuft das Übergangsgeld aus. Momentan habe ich schon 1000€ monatlich weniger als mein Nettogehalt. Ich denke nach dem Übergangsgeld komme ich wohl in Harz 4, was ja dann nochmal gefühlte 900€ weniger bedeutet. Meine Frau Arbeitet zwar, hat aber auch nicht sooo viel. Bei Nachfrage bei der DRV heisst es immer "wird bearbeitet" - aber doch nicht knapp 1 Jahr?!?!??! Ich fühle mich in meiner Existenz bedroht. Was kann ich tun??

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist und keine Hoffnung auf Besserung besteht, sollten Sie ggf. in Erwägung ziehen ein Erwerbsminderungsrentenverfahren einzuleiten, wenn dies nicht bereits schon getan wurde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Tatsächlich wurde die Überschrift überlesen, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben.

Wenn Sie diese bereits beantragt haben, dann würde ich mich an Ihrer Stelle tatsächlich einmal an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Ggf. fehlen noch Unterlagen oder Vordrucke, die noch nachgereicht werden müssen.

Eine Auskunft- und Beratungsstelle finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Tatsächlich wurde die Überschrift überlesen, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben.

Wenn Sie diese bereits beantragt haben, dann würde ich mich an Ihrer Stelle tatsächlich einmal an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.

Ggf. fehlen noch Unterlagen oder Vordrucke, die noch nachgereicht werden müssen.

Eine Auskunft- und Beratungsstelle finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

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4 Antworten

Schorscham 04.01.2017 | 20:05
Brille kaputt, Herr/Frau Experte/in?;-) Wenn die DRV bereits telefonisch erklärt hat, dass der Antrag noch bearbeitet wird, dann liegen vielleicht noch nicht alle angeforderten medizinischen Stellungnahmen vor. Da aber in der Tat schon ungewöhnlich viel Zeit vergangen ist, dürfte es bis zur Bescheiderteilung nicht mehr all zu lange dauern. Ob der Bescheid dann allerdings positiv ausfällt, kann von hier aus natürlich nicht beurteilt werden. Falls nicht in Ihrem Sinne beschieden wird, bliebe dann nur das Widerspruchs-/Klageverfahren, dass erfahrungsgemäß weitere Monate/Jahre dauern kann. Ob Sie Anspruch auf Hartz4-Leistungen haben, hängt im Wesentlichen vom Verdienst Ihrer Frau und Ihren eventuellen Vermögenswerten ab. Über den Daumen gepeilt, liegt Ihr Hartz4-Anspruch bei ca. 1200 Euro monatlich inklusive Kosten der ANGEMESSENEN Unterkunft für Sie und Ihre Frau. Davon wird das Einkommen Ihrer Frau teilweise abgezogen und sollte Ihre Wohnung größer sein als 65 - 70 Quadratmeter, erhalten Sie vom Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung. Das ist die bittere Realität! MfG
Rentensputnikam 04.01.2017 | 19:55
Wenn Sie tatsächlich im Februar 2016 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung beantragt und bis heute noch keine Entscheidung getroffen wurde, sollten Sie Ihren zuständigen Rententräger schriftlich um Sachstandserläuterung bitten und erfragen, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Sollte auch das nicht zum Ziel führen, hilft in den meisten Fällen eine Untätigkeitsbeschwerde! MfG
=//=am 05.01.2017 | 09:49
Ich verstehe nicht ganz, aufgrund welcher Umstände Sie Übergangsgeld beziehen (berufliche Reha-Maßnahme?). Haben Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, wird vermutlich das Ergebnis der Maßnahme abgewartet? Anders kann ich mir nicht erklären, dass seit Februar 2016 keine Rentenentscheidung erfolgte. Dann müßten Sie doch aber von der DRV ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Können Sie bitte nähere Angaben machen?
Angelaam 07.01.2017 | 11:25
Warum tritt hier nicht die Nahtlosigkeitsregelung ein?
Deutsche Rentenversicherung
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