Hallo Sonja,
die gesamte Seite 2 gehört noch zu Ziffer 2 (s. links oben auf Seite 2).
So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, kreuzen Sie auf Seite 1 "arbeitsunfähig krank" an und geben das Datum an ab wann. Darunter kreuzen Sie Krankengeldbezieher an, nachdem Sie offensichtlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das war's zu Ziffer 2. Damit weiß die Rentenversicherung, wo die Daten für die Übergangsgeldberechnung herkommen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung