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Experten-Antwort

Hilfe bei Steuerklassenwahl

von Kerstin24.04.2024 | 05:33
229 Ansichten
13 Antworten
Hallomein Name ist Kerstin,ich würde gern Ihre Hilfe benötigen bei der Steuerklassenwahl um größeNachzahlungen des Finanzamtes zu beenden.Mein Mann ist Arbeitnehmer mit Steuerklasse 3 und ich beziehe eine Voll -Erwerbsminderungsrente mit Steuerklasse 5. Wir haben ein Nebenmieteinkommen von ca. 400 Euro. Leider haben wir für das Jahr 2022 fast 1000Euro Nachzahlung zu berappen. Meine Frage deshalb ist es möglich die Steuerklassen zu wechseln bzw. sinnvoll und welche Steuerklassen währen für uns vorteilhafter. Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 80 aG. Mein mann einen Bruttoverdienst von ca. 2300 Euro. Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen .Ihre Kerstin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.04.2024 | 07:20

Hallo Kerstin,

 

über die Wahl Ihrer Steuerklasse kann Sie die Deutsche Rentenversicherung leider nicht beraten.

Auskünfte über Steuerklassen kann Ihnen das Finanzamt, ein Steuerberater in Lohnsteuerhilfeverein geben.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

 

12 Antworten

Rentenschmiedam 24.04.2024 | 05:33
Guten Morgen, leider das falsche Forum. Steuerfragen beantwortet das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. Mit besten Grüßen
Schadeam 24.04.2024 | 05:35
Diese Frage betrifft nicht die Rentenversicherung, aber jeder Steuerberater kann Sie Ihnen sicher beantworten.
Anonymam 24.04.2024 | 05:51
Und was hat Ihre Frage mit der Rente zu tun? Nichts. Hier ist ein Rentenforum.
Szeuern macht die DRV nichtam 24.04.2024 | 06:37
Schon Ihre Frage zielt in die falsche Richtung. Sie scheinen zu glauben, dass man durch die Wahl von "richtigen" Steuerklassen die Einkommensteuerlast eines Jahres insgesamt senken kann. Das glauben zwar viele Menschen, das ist aber schlicht falsch. Statt Klassen 3/5 könnten Sie 4/4 wählen. Das würde aber an der Höhe der Einkommensteuerlast, die das Finanzamt nach Abgabe Ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung final für das betreffende Jahr festsetzt, natürlich NICHTS verändern. Es würden nur die monatlichen Abzüge bei Ihrem Mann vermutlich höher ausfallen, nach der Steuererklärung würde dann halt eine Nachzahlung wegen der bereits abgeführten höheren Lohnsteuern eben um den gleichen Betrag niedriger ausfallen. Insgesamt bleibt die tatsächliche Einkommensteuerlast aber gleich. Eine getrennte Veranlagung wäre wegen des Wegfalls des Ehegattensplittings sowieso nicht zu empfehlen, denn dann dürften Ihre Steuern ingesamt tatsächlich höher ausfallen. Für Ihre EM-Rente spielt Ihre Steuerklasse im Übrigen sowieso KEINE Rolle. Sollte Ihre zu erwartende Jahres-Einkommensteuer auf die Rente mehr als 400 Euro betragen, setzt das Finanzamt eine vierteljährliche Steuervorauszahlung für Ihre Rente fest. Auch das geht dann in die Schlusssabrechung nach der Einkommensteuererklärung ein. Bleiben Sie also doch einfach in der 3/5. Mit Wahl von 4/4 würde sich Ihre Jahres-Steuerbelastung nicht verändern (hääte aber, falls Ihr Mann bestimmte Sozialleistungen beziehen müssen, eventuelle nagative Auswirkungen auf die Höhe dieser Sozialleistungen). Zusammengefasst: Die Höhe Ihrer jährlichen Steuerlast wird nach erst Einreichung Ihrer Steuererklärung im Steuerbescheid fina festgesetzt und ist ausschließlich abhängig von Ihrem gemeinsamen "zu versteuernden Einkommen", aber eben nicht von der Wahl Ihrer Steuerklassen.
Ergänzungam 24.04.2024 | 07:41
Szeuern macht die DRV nicht schrieb

Schon Ihre Frage zielt in die falsche Richtung. Sie scheinen zu glauben, dass man durch die Wahl von "richtigen" Steuerklassen die Einkommensteuerlast eines Jahres insgesamt senken kann.

Das glauben zwar viele Menschen, das ist aber schlicht falsch.

Statt Klassen 3/5 könnten Sie 4/4 wählen.

Das würde aber an der Höhe der Einkommensteuerlast, die das Finanzamt nach Abgabe Ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung final für das betreffende Jahr festsetzt, natürlich NICHTS verändern.

Es würden nur die monatlichen Abzüge bei Ihrem Mann vermutlich höher ausfallen, nach der Steuererklärung würde dann halt eine Nachzahlung wegen der bereits abgeführten höheren Lohnsteuern eben um den gleichen Betrag niedriger ausfallen. Insgesamt bleibt die tatsächliche Einkommensteuerlast aber gleich.

Eine getrennte Veranlagung wäre wegen des Wegfalls des Ehegattensplittings sowieso nicht zu empfehlen, denn dann dürften Ihre Steuern ingesamt tatsächlich höher ausfallen.

Für Ihre EM-Rente spielt Ihre Steuerklasse im Übrigen sowieso KEINE Rolle.

Sollte Ihre zu erwartende Jahres-Einkommensteuer auf die Rente mehr als 400 Euro betragen, setzt das Finanzamt eine vierteljährliche Steuervorauszahlung für Ihre Rente fest.

Auch das geht dann in die Schlusssabrechung nach der Einkommensteuererklärung ein.

Bleiben Sie also doch einfach in der 3/5. Mit Wahl von 4/4 würde sich Ihre Jahres-Steuerbelastung nicht verändern (hääte aber, falls Ihr Mann bestimmte Sozialleistungen beziehen müssen, eventuelle nagative Auswirkungen auf die Höhe dieser Sozialleistungen).

Zusammengefasst: Die Höhe Ihrer jährlichen Steuerlast wird nach erst Einreichung Ihrer Steuererklärung im Steuerbescheid fina festgesetzt und ist ausschließlich abhängig von Ihrem gemeinsamen "zu versteuernden Einkommen", aber eben nicht von der Wahl Ihrer Steuerklassen.

Dies hat aber alles nichts mit der Rentenversicherung zu tun und ist daher völlig unverbindlich. Einfach mal in den wichtigen Hinweisen unter der 4. Aufzählung zu diesem Forum nachlesen.
Schnarcham 24.04.2024 | 08:33
Ergänzung schrieb

Dies hat aber alles nichts mit der Rentenversicherung zu tun und ist daher völlig unverbindlich. Einfach mal in den wichtigen Hinweisen unter der 4. Aufzählung zu diesem Forum nachlesen.

Tja, diese immergleichen Kommentare ohne jeden Inhalt kann sich der Troll "Ergänzung" halt nicht verkneifen. Zu mehr reicht es bei ihm halt nicht, weil er von nichts eine Ahnung hat. Verbindlich ist in einem anonymen Forum grundsätzlich nichts. Dass ist so sonnenklar, dass das auch ein Troll nicht immer wiederholen müsset. Das gilt im übrigen auch für alle Antworten zur Rentenversicherung. Aber selbst diese Erkenntnis bleibt diesem Troll verschlossen. Aber was soll es, siehe oben, zu mehr reicht es bei ihm halt nicht. Da machste nichts dran :-)
Schnarch der Looser!am 24.04.2024 | 10:10
Schnarch schrieb

Tja, diese immergleichen Kommentare ohne jeden Inhalt kann sich der Troll "Ergänzung" halt nicht verkneifen.

Zu mehr reicht es bei ihm halt nicht, weil er von nichts eine Ahnung hat.

Verbindlich ist in einem anonymen Forum grundsätzlich nichts. Dass ist so sonnenklar, dass das auch ein Troll nicht immer wiederholen müsset. Das gilt im übrigen auch für alle Antworten zur Rentenversicherung. Aber selbst diese Erkenntnis bleibt diesem Troll verschlossen.

Aber was soll es, siehe oben, zu mehr reicht es bei ihm halt nicht.

Da machste nichts dran :-)

Du Looser tauchst hier in letzter Zeit ja häufiger auf und kritisierst andere, ohne selbst auch nur etwas sinnvolles beitragen zu können. Du wirfst anderen die Ahnungslosigkeit vor, die Du selber bestens interpretierst. So etwas fällt hier sofort auf und wirkt nur aufgesetzt. Wenn Du mal etwas fachlich Sinnvolles zu sagen hast, kannst Du Dich ja mal melden, obwohl das wohl kaum passieren wird🤦‍♂️!
Besten Dankam 24.04.2024 | 10:51
Schnarch der Looser! schrieb

Du Looser tauchst hier in letzter Zeit ja häufiger auf und kritisierst andere, ohne selbst auch nur etwas sinnvolles beitragen zu können. Du wirfst anderen die Ahnungslosigkeit vor, die Du selber bestens interpretierst. So etwas fällt hier sofort auf und wirkt nur aufgesetzt. Wenn Du mal etwas fachlich Sinnvolles zu sagen hast, kannst Du Dich ja mal melden, obwohl das wohl kaum passieren wird🤦‍♂️!

Na ja, "Schnarch der Looser"" (übrigens ein sehr treffende Eigenbezeichnung, die Sie für sich gewählt haben), heute sind aber zusammen mit Ihnen gleich mehrere Deppentrolle unterwegs (oder Sie leben Ihre Schizophrenie hier unter mehreren Namen aus), die alle leuchtende Musterbeispiele für den Dunning-Kruger-Effekt sind. Ich finde das total witzig, weiter so!
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