Hallo Sascha,
auf welcher Grundlage Sie im Jahr 2013 zwischen den Zeiträumen der medizinischen Reha-Maßnahme und der Arbeitserprobung/Berufsfindung und danach bis zum Beginn der beruflichen Reha-Maßnahme Krankengeld erhalten haben, ohne daß Sie arbeitsunfähig erkrankt waren, können wir nicht nachvollziehen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse bezüglich Ihrer Ansprüche auf Krankengeld und setzen sich mit Ihrem Reha-Berater zum weiteren Verfahren zu einem eventuellen Wiedereinstieg in eine berufliche Reha-Maßnahme, und dem damit verbundenen Anspruch auf Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger in Verbindung.