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Experten-Antwort

Hilfe bzgl. Übergang von Krankengeld in Umschulung

von Sascha31.10.2015 | 13:54
1195 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Ich habe folgendes Problem und möchte Ihnen erst einmal die Fakten nennen: - ab 25.10.2012: AU wegen Bandscheibenvorfall - 24.01.2013 - 21.02.2013: KUR/REHA - 04.03.2013 - 08.03.2013: Arbeitserprobung/Berufsfindung - 01.05.2013 - 30.07.2013: Bildungswerk Darmstadt - 01.08.2013 - 02.03.2015: Umschulung, wurde von der DRV zum 02.03.2015 abgebrochen. Seit dem 26.01.2015 bin ich wegen Psychicher Überlastung / ADHS bis auf weiteres Krank geschrieben. In dieser Zeit habe ich eine ADHS Diagnostik sowie eine Intensive Psychotherapie gemacht. Am 28.08.2015 habe ich einen Antrag auf wiederaufnahme der Umschulung gestellt. Da ich zwischenzeitlich umziehen musste, ging die Zuständigkeit von Hessen nach Rheinland-Pfalz. Ich habe mich im Sept 2015 telefonisch bei der DRV Speyer gemeldet. Dort sagte man mir das kein neuer Bescheid ergehen müsse und das sich demnächst ein Rehaberater bei mir melden würde. Daraufhin habe ich am 15.10.2015 nochmal bei der DRV Speyer angerufen und den für ,ich zuständigen Rehaberater persönlich erreicht. Dieser sagte mir das er die Aktenlage prüfen wird und sich meldet. Nun prüft die Krankenkasse über den MDK ob ich wieder Arbeitsfähig bin. Meine Frage wäre nun, muss die Krankenkasse mir weiter Krankengeld zahlen wenn ich eventuell Gesund geschrieben werde jedoch meine Umschulung wieder anfangen möchte. Da die DRV sich soviel Zeit lässt, macht mir das ein wenig Sorgen. Ich habe Angst dass ich Gesund geschrieben werde, die GKV kein Krankengeld mehr zahlt und ich auch kein Übergangsgeld bekomme. Arbeitslosengeld gibt es ja sowieso nicht. Es wäre schön wenn mir jemand Helfen könnte. MFG Sascha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha,

auf welcher Grundlage Sie im Jahr 2013 zwischen den Zeiträumen der medizinischen Reha-Maßnahme und der Arbeitserprobung/Berufsfindung und danach bis zum Beginn der beruflichen Reha-Maßnahme Krankengeld erhalten haben, ohne daß Sie arbeitsunfähig erkrankt waren, können wir nicht nachvollziehen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse bezüglich Ihrer Ansprüche auf Krankengeld und setzen sich mit Ihrem Reha-Berater zum weiteren Verfahren zu einem eventuellen Wiedereinstieg in eine berufliche Reha-Maßnahme, und dem damit verbundenen Anspruch auf Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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2 Antworten

Schadeam 31.10.2015 | 14:17
Wieso soll Ihnen die Krankenkasse denn KG zahlen wenn Sie gesund geschrieben werden? Wie kommen Sie auf diese Idee? Wenn dann die Umschulung wieder beginnt oder weiterläuft kriegen Sie Übergangsgeld von der DRV, in der Zwischenzeit wenn gesund vielleicht Arbeitslosengeld.......
Saschaam 31.10.2015 | 19:21
Hallo Schade Danke für die Antwort. Warum ich darauf komme möchte ich Ihnen erklären. Ich habe im Zeitraum 22.02.2013 - 03.03.2013 also nach KUR/REHA bis Anfang Arbeitserprobung/Berufsfindung, sowie im Zeitraum 09.03.2013 - 30.04.2013 also nach Arbeitserprobung/Berufsfindung bis Anfang Bildungswerk, Krankengeld bekommen obwohl ich von meinem Hausarzt nicht mehr Krank geschrieben wurde. Die Zuständigkeit wechselt somit immer zwischen DRV und GKV. Daher denke ich das meine Frage berechtigt ist. Zum Arbeitslosengeld sei gesagt, ich habe durch die Umschulung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!
Deutsche Rentenversicherung
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