Hallo Würmchen,
zunächst würde ich Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufnehmen und diesem mitteilen, das keine Beschäftigung ausgeübt wurde. Aus diesem Grunde soll die Einkommensanrechnung nochmals überprüft werden.
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Hallo Würmchen,
zunächst würde ich Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufnehmen und diesem mitteilen, das keine Beschäftigung ausgeübt wurde. Aus diesem Grunde soll die Einkommensanrechnung nochmals überprüft werden.
Lieber Matrose,
die Vorschriften über die Versicherungspflicht und damit auch die Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten für alle Personen, die im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches beschäftigt sind. Nachdem Sie weder in Deutschland beschäftigt waren, noch einen deutschen Arbeitgeber hatten, können Ihnen diese Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf nicht anerkannt werden.
Um festzustellen, ob Ihr damaliger Arbeitgeber für Sie Beiträge entrichtet hat, müssten Sie sich an die amerikanische Rentenversicherung wenden. Zuständig für die Durchführung des deutsch-amerikanischen Abkommens ist die Deutsche Rentenversicherung Nord, Friedrich Ebert-Damm 245, 22459 Hamburg.
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