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Experten-Antwort

Hilfe - Datenschutz Rehabericht

von Ein Rehabilitant05.07.2016 | 10:39
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach einer fünfmonatigen Arbeitsunfähigkeit wurde ich Anfang des Jahres zur Reha geschickt. Ich wurde nach sechs Wochen psychosomatischer Reha - wider Erwarten, für niemanden nachvollziehbar - arbeitsfähig, dafür mit anhaltenden Diagnosen und Empfehlungen für weitere Therapien (psychisch + physisch) entlassen. Meine Krankenkasse hatte kurz vor Rehaantritt Druck gemacht und mir mitgeteilt, ich würde gesund entlassen werden (ach) und solle nicht auf die Idee kommen, mich im Anschluss an die Reha wieder arbeitsunfähig schreiben zu lassen - das hätte massive Auswirkungen. Ganz schön unverschämt. Ich erspare Details. Drei Wochen nach der Rückkehr aus der Reha schrieb mein Arzt mich wieder krank. Da ich derzeit noch arbeitslos bin, gab es ein noch andauerndes Zuständigkeitsgerangel zwischen KK und Agentur für Arbeit. Meine Gesundung und Berufsperspektive haben allererste Priorität. So finanzierte ich weitere zusätzliche Körpertherapien in Eigenregie und bemühte mich aus letzten Kräften um einen neuen Job. Ich habe erfreulicherweise einen neuen Arbeitsvertrag zum Herbstbeginn unterschrieben. All das Gerangel, all die existenziellen Bemühungen haben mich zusätzlich zur Erkrankung so erschöpft, dass ich die verbleibenden Wochen dringend dafür einsetzen muss, gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen, um diesen Job beginnen und durchhalten zu können. Aktuell laufen parallel verschiedene Therapieformen. Nun setzt mich die Krankenkasse erneut unter Druck. Ich soll Formulare unterzeichnen, damit die Rehaklinik dem MDK meinen Rehabericht zusendet. Ich habe aber riesige Angst , dass diese sensiblen Daten nicht nur beim MDK landen, sondern möglicherweise bei der KK, Agentur für Arbeit und dann noch für Jahre archiviert werden. Ich würde dem MDK Einblicke in die benötigten Informationen gewähren, möchte aber nicht, dass Kopien vom Rehabericht dort oder woanders archiviert werden. Gleichzeitig befürchte ich, die KK stellt mein Krankengeld ein, falls ich die EInwilligung verweigere. Was kann ich tun? Hertzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie schildern hier ein Problem mit Ihrer Krankenkasse. Hinsichtlich Ihre Bedenken bezüglich der Verfahrensweise Ihrer Krankenkasse bzw. des MDK mit Ihren Reha-Daten, sollten Sie sich deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzten. Lassen Sie sich verbindlich aufklären/bestätigen, was konkret mit Ihren Reha-Daten ggfs. passiert bzw. mit was für Konsequenzen Sie zu rechnen haben, wenn Sie der Aufforderung nicht Folge leisten.

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12 Antworten

Herz1952am 05.07.2016 | 11:29
Ich sehe es genauso wie der Experte
Richtigam 05.07.2016 | 11:38
Herz1952 hat vollkommen recht.
MWXZam 05.07.2016 | 11:43
Also bin ich nicht verpflichtet, die Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben.Ich bin lediglich zur Mitwirkung verpflichtet, wenn ich zu einem Gutachten durch den MDK vorgeladen werde.
Herz1952am 05.07.2016 | 12:43
Hallo Ein Rehabilitant, Normalerweise erhält die Krankenkasse zwar den Bericht und die Angestellten, die das nichts angeht leiten ihn dann auch an die zuständige Abteilung (Medizinischer Dienst der Krankenkasse XXX weiter. Es sind allerdings schon "Schlampereien" passiert. (Quelle: Ärztezeitung online etc.). Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob diese die Klinik mit einem Rücksendeumschlag mit der Andresse ihres Medizinischen Dienstes schickt. Auch wenn Sie selbst einen Bericht haben sollten, können Sie die Kopien an diesen Dienst schicken. Im allgemeinen sind die sonstigen Angestellten der Krankenkassen auch nicht an solchen Berichten Interessiert und die Poststellen leiten solche Schreiben auch ungeöffnet an die zuständige Stelle weiter. Der Bericht kommt auch nicht vom allgemeinen MDK, sondern direkt von Ihrer Klinik. Der MDK - zumindest einige von denen - schicken Ihre Berichte nicht immer gleich an die zuständige Stelle der Kasse. Zu Ihrem 2. Absatz ist jedes Wort Verschwendung. Das machen die Krankenkassen immer häufiger. Falls es wieder passieren sollte, sagen Sie einfach, Sie hätten sich erkundigt und erfahren, dass sie es eigentlich nicht dürfen. Dann wird die Mitarbeiterin unsicher und redet dann meistens ganz anders. Motto: Wie Du mir, so ich Dir. Allerdings werden sogar Ärzte von Ihren eigenen Kassenärztlichen Vereinigungen angelogen, falls diese bestimmte Medikamente verschreiben sollen. Da sagen die Mitarbeiter auch: Die Kasse zahlt das nicht, obwohl auf der Homepage der KV unter "Verordnungen Medikament XXX" das Gegenteil steht, bzw. das Eingeständnis: "Das zahlt die Kasse". Unsere Gesundheitssystem ist einfach "Klasse".
Nahlaam 05.07.2016 | 12:49
Sprechen Sie mit der Krankenkasse und lassen Sie sich einen Termin direkt beim MDK geben, bei dem Sie den Reha-Bericht mitnehmen können. Wenn Sie eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben (wollen), dann achten Sie darauf, diese nur für die KK auszustellen und jedwede Weitergabe an andere Stellen zu untersagen (ggfs. müssen Sie auf dem Formular etwas streichen). Außerdem begrenzen Sie diese Schweigepflichtentbindung auf einen Zeitraum von z.B. vier Wochen, danach verliert sie ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, können Sie der KK auch schon die voraussichtliche Arbeitsaufnahme mitteilen und dass - natürlich immer in Absprache mit Ihren behandelnden Ärzten - die notwendigen Therapien weiterlaufen (müssen).
Herz1952am 05.07.2016 | 13:03
Hallo Nahla, ein kleines Problem. Die Krankenkasse will den Bericht von der Klinik anfordern. Vielleicht geht dieser auch direkt an die Krankenkasse zu deren eigenen Medizinischen Dienst und nicht an den allgemeinen MDK. Es ist also unklar, ob diesen Bericht der eigenen Medizinischen Abteilung zugeleitet wird, oder an den MDK weitergeleitet wird. Jede Krankenkasse hat nämlich noch ihren eigenen medizinischen Dienst.
Nahlaam 05.07.2016 | 13:22
Das kann er herausfinden, wenn er sich direkt einen Termin beim MDK geben lässt. Die KK wird ihm dann schon mitteilen, wo er sich einfinden soll. Und er schreibt: die KK will, dass der Reha-Bericht dem MDK zugesandt wird - also nicht der kk-eigenen medizinischen Abteilung. Einen direkter Termin wird wohl alle Fragen klären können und den kann die KK nicht verweigern. Das fällt auch nicht unter eine nicht erfüllte Mitwirkungspflicht, weil er ja diesen Bericht im Termin präsentieren kann/will. Er sollte sich diesen Termin beim MDK nur noch schriftlich bestätigen lassen.
W*lfgangam 05.07.2016 | 19:34
Hallo Rehabilitant, wenn Sie sich von der Krankenkassen zu Unrecht unter Druck gesetzt fühlen, nun, die haben auch eine Aufsichtsbehörde, wo Sie die Vorgehensweise hinterfragen können: http://www.bundesversicherungsamt.de/bundesversicherungsamt/orga… Vielleicht reicht schon der Hinweis an Ihre KK, dass Sie sich mit dem BVA zwecks Klärung der Vorgehensweise in Verbindung setzen und dann eine gewissen 'Zurückhaltung' der KK erfolgt. Gruß w.
Ein Rehabilitantam 05.07.2016 | 20:45
Ich danke Ihnen vielmals für all die hilfreichen Statements, Anregungen und Infos! Sie haben mir sehr weitergeholfen. Ich werde nun ein entsprechendes Schreiben an die KK aufsetzen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Ein Rehabilitantam 05.07.2016 | 20:59
Ja, es gibt zwei Formulare, die ich zu unterschreiben habe und sehr bedenklich finde, denn scheinbar gehen alle Infos tatsächlich an die Krankenkasse: 1. Einwilligungserklärung zur Anforderung des Kurzentlassungsberichtes ("Ich bin damit einverstanden, dass das Blatt 1 des Kurzentlassungsberichtes an die xxx (Name der Krankenkasse) übermittelt wird.") 2. Einwilligungserklärung zur Anforderung des ausführlichen Entlassungsberichtes für den MDK ("Ich bin damit einverstanden, dass der vollständige Entlassungsbericht an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) übermittelt wird." Scheinbar gibt es einen übergeordneten MDK und einen MDK der KK? Vielen Dank auch für den Hinweis auf das Bundesversicherungsamt! Ich werde mein Anliegen und meine Fragen dort vortragen.
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