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Hilfe für meine Eltern

von Frank13.04.2010 | 09:15
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4 Antworten

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Meine Mutter hat Angst Ihre Rente zu beantragen! Baujahr 1939 Sie sorgt sich, dass Sie dann mehr Krankenbeiträge zahlen muss als dass Sie Rente erhält. Zudem sorgt Sie sich, dass Sie sogar Krankenbeiträge bzw. Leistungen sogar zurückzahlen muss. Sie ist über meinen Vater (Baujahr 1934) in der KV Familien mitversichert Sie hat zwei Kinder groß gezogen BJ 1962 und 1965 Mein Vater erhält etwa 1100 Euro Rente und ca.150 Euro Betriebsrente. Wie kann ich Ihr die Angst nehmen, dass Sie endlich Ihre Rente beantragt! Frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die zwei Kinder können grundsätzlich 24 Monate für die allgemeine Wartezeit angerechnet werden. Sofern Ihre Mutter nicht gearbeitet und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, besteht kein Rentenanspruch. Es müssten dann noch für 36 Monate freiwillige Beiträge gezahlt werden.

3 Antworten

Mr. Xam 13.04.2010 | 09:53
Sofern die allgemeine Wartezeit(5 Jahre Beitragszeiten) erfüllt ist besteht Anspruch auf Regelaltersrente. Sollte die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt sein, könnte diese gemäß § 208 SGB VI(aufgrund der Kindererziehung) mit freiwilligen Beiträgen erfüllt werden. Dazu lassen Sie sich bitte beraten. Bei einer möglichen Versicherungspflicht in der KvdR/PvdR können nicht mehr Beiträge gefordert werden als die eigentliche Rente hergibt, da die Beiträge prozentual von der Rente berechnet werden.
Agnesam 13.04.2010 | 10:10
Hallo @Frank, was die Frage der Krankenversicherung anbelangt braucht sich Ihre Mutter keine Sorgen zu machen. Hierzu später mehr. Die Frage ist zunächst: hat Ihre Mutter überhaupt einen Rentenanspruch? Sie erwähnen lediglich zwei Kindesgeburten. Das sind 24 Monate Versicherungszeit. Liegen weitere Versicherungszeiten vor? Hat Ihre Mutter eine Versicherungsnummer? Liegt ein Versicherungsverlauf eines Rentenversicherungsträgers vor? Wann hat Ihre Mutter zuletzt gearbeitet (bis zum ersten Kind und danch nicht mehr?)? Bei dem Geburtsjahr Ihrer Mutter ist es mölgich (wahrscheinlich) daß anläßlich der Eheschließung eine "Heiratserstattung" erfolgt ist. Damit sind alle Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt erloschen. Sie sehen, viele Fragen die zunächst zu klären sind. Zur Krankenversicherung hat inzwischen @Mr. X geantwortet. Agnes
B´sonam 13.04.2010 | 10:08
Hallo Frank, machen sie es folgendermaßen : 1.) Informieren sie sich, wie hoch die Rente etwa ausfallen würde 2.) Gehen sie mit dieser Auskunft zur Krankenkasse Ihres Vertrauens (also dort wo Ihre Mutter Familienversichert ist) 3.) Lassen sie sich SCHRIFTLICH die dann beim Rentenbezug fälligen Beiträge ausrechnen 4.) Lassen sie sich bei der Gelegenheit auch gleich noch bestätigen, dass weder Leistungen, noch Beiträge nach- oder zurückgezahlt werden müßen
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