Sehr geehrte Frau Tina M.,
KSC hat Ihre Mail eigentlich schon beantwortet. Kindererziehungszeiten sind tatsächlich kein Tatbestand der zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht als Selbständige führt. Sie müssen deshalb mit einem Nachforderungsbescheid für die Zeit vom 01.05.2013 bis zum 27.01.2015 rechnen,
sofern Ihr Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit die Geringfügigkeitsrichtlinien übersteigt.