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Hilfe- Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld??

von Ratsuchender22.01.2009 | 14:16
1315 Ansichten
6 Antworten
Ich ( geb. 9.1950 ,männlich) bin seit Mitte September krank geschrieben und beziehe seit dem 01.11.08 Krankengeld. Von der Krankenkasse ist eine REHA-Maßnahme des RV veranlaßt worden. Für die Zeit v. 30.12.08-21.01.09 erhalte ich dafür statt dessen Übergangsgeld. Nunmehr bin ich weiter krank geschrieben. Meine Fragen: 1. Erhalte ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit volle 78 Wochen Krankengeld oder kann mich die Krankenkasse vorher in die Erwerbs-/Berufsunfähgikeits-Rente drängen? Bei der Reha ist herausgekommen, dass weiter behandelt(stationäre Schmerztherapie)wird ggfs. steht die OP an. Zu 90% steht wohl fest, dass ich in meinem Beruf, den ich seit 43 Jahren ausübe, nicht mehr arbeiten kann. Eine andere Beschäftigung kann mein jetziger Arbeitgeber mir wohl nicht zur Verfügung stellen/ Klein-/Mittelbetrieb- steckt in finanziellen Schwierigkeiten. 2. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis in der Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, bzw. mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Muß ich mich beim Arbeitsamt melden? 3. Was passiert, wenn ich wieder arbeiten kann, wieder erkranke und das Krankengeld ausgeschöpft ist? Woher bekomme ich Geld?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.01.2009 | 15:28

Hallo Ratsuchender,

zu 1.)

Zunächst sollten Sie erst einmal abwarten, was Ihre weitere Behandlung bringt. Zwar kann Ihnen niemand versprechen, dass Sie volle 78 Wochen Krankengeld beziehen werden - über eine Erwerbsminderungsrente hat jedoch der zuständige Rentenversicherungsträger und nicht die Krankenkasse zu entscheiden. Der Rentenversicherungsträger ist wiederum bemüht, vor Zahlung einer Rente Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen (Grundsatz Reha vor Rente). Solange der Rentenversicherungsträger keine abschließende Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente getroffen hat, wird das Krankengeld also auf jeden Fall erst einmal (längsten 78 Wochen) weiter gezahlt werden.

zu 2.)

In diesem Fall sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur melden. Am unter 1.) beschriebenen Verfahren ändert dies jedoch zunächst nichts.

zu 3.)

Auch in diesem Fall sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur melden. Hier könnte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Für derartige Fälle (= nur deshalb nicht arbeitslos, weil wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung der Leistungsfähigkeit keine Beschäftigung ausgeübt werden kann) gibt es eine sog. "Nahtlosigkeitsregelung" in § 125 SGB III. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Themengebiet haben, empfehle ich Ihnen jedoch eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier kann wesentlich detaillierter und konkreter auf Ihre persönliche Situation eingegangen werden. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie übrigens unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderatoren-Antwortam 23.01.2009 | 10:16

Hallo ulla,

leider können und dürfen wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherungen keine Fragen zum Krankenersicherungsrecht beantworten. Aber versuchen Sie es doch mal hier (Expertenforum der AOK): http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1

4 Antworten

Ratsuchenderam 22.01.2009 | 16:57
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Stellungnahme.War sehr hilfreich. Gruß Ratsuchender
ullaam 22.01.2009 | 17:47
mein Mann ist in der Altersteilzeit, am 14.10.08 bekam er ein schlaganfall, es folgte eine Reha,seit dem 19.01.09 arbeitet er erstmal wieder 4 stunden täglich. Meine Frage: wie wird das krankengeld berechnet, durch die altersteilzeit bekommt er schon weniger geld
Wolfgangam 22.01.2009 | 19:51
Hallo ulla, wie wäre es mit: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Macht es einfacher ... ;-) Gruß w. ...meines Wissens wird das KG nach dem ATZ-Brutto - ohne Aufstockungsbetrag - berechnet.
ullaam 22.01.2009 | 20:04
Hallo Wolfgang... vielen Dank.. hilft mir schon weiter Gruß U.
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