Hallo Ratsuchender,
zu 1.)
Zunächst sollten Sie erst einmal abwarten, was Ihre weitere Behandlung bringt. Zwar kann Ihnen niemand versprechen, dass Sie volle 78 Wochen Krankengeld beziehen werden - über eine Erwerbsminderungsrente hat jedoch der zuständige Rentenversicherungsträger und nicht die Krankenkasse zu entscheiden. Der Rentenversicherungsträger ist wiederum bemüht, vor Zahlung einer Rente Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen (Grundsatz Reha vor Rente). Solange der Rentenversicherungsträger keine abschließende Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente getroffen hat, wird das Krankengeld also auf jeden Fall erst einmal (längsten 78 Wochen) weiter gezahlt werden.
zu 2.)
In diesem Fall sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur melden. Am unter 1.) beschriebenen Verfahren ändert dies jedoch zunächst nichts.
zu 3.)
Auch in diesem Fall sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur melden. Hier könnte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Für derartige Fälle (= nur deshalb nicht arbeitslos, weil wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung der Leistungsfähigkeit keine Beschäftigung ausgeübt werden kann) gibt es eine sog. "Nahtlosigkeitsregelung" in § 125 SGB III. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Themengebiet haben, empfehle ich Ihnen jedoch eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Hier kann wesentlich detaillierter und konkreter auf Ihre persönliche Situation eingegangen werden. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie übrigens unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Hallo ulla,
leider können und dürfen wir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherungen keine Fragen zum Krankenersicherungsrecht beantworten. Aber versuchen Sie es doch mal hier (Expertenforum der AOK): http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?fid=1
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