Hallo Ekita,
nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen wird die Energiekostenpauschale nur an einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige (vom Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit der Steuererklärung von der Finanzverwaltung) gezahlt.
Von den Rentenversicherungsträgern ist an Teilnehmer an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Pauschale zu zahlen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.
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