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Experten-Antwort

hilfe zum lebensunterhalt bei schwerbehinderung

von netty16.03.2016 | 16:25
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4 Antworten

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Hallo, bin ein wenig in Zeitnot und muss für meine 40 jährige Schwester mit Pflegestufe 2 Gelder beantragen, noch lebt sie in einem Pflegeheim, bis zur neuen erweiterten Reha. Da noch kleine Kinder in ihrem Haushalt leben, möchte ich sie natürlich nach Hause holen und deren Pflege übernehmen, wo muss ich Gelder beantragen, Rente, Miete, Unterstützung der Pflege etc.? Und vor allem, welche Gelder muss bzw kann ich beantragen? Ich bedanke mich im Vorfeld für alle helfenden Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Netty,

grundsätzlich sollten Sie sich in dieser Sache an die zuständige Pflegekasse (bei der Krankenkasse der Schwester) wenden, um dort die zustehenden Leistungen (Pflegegeld etc.) zu beantragen und weitere Informationen zu erhalten.

Sofern Sie die Pflege der Schwester übernehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentenbeiträge durch die Pflegekasse für Sie als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson gezahlt werden.

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3 Antworten

Beaam 16.03.2016 | 18:58
Nachtrag dazu .. Du kannst auch bei der Gemeinde / Stadtverwaltung nachfragen beim Amt für Soziales ... die können Dir auch sagen wo Du was am Besten beantragen musst.
Beaam 16.03.2016 | 18:55
Hallo Netty... zuständig ist die KK Deiner Schwester, bzw. die Pflegekasse. Wie ist die gesetzliche Regelung für Pflegeberatungen Alle Versicherten die Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung (private und gesetzliche Krankenversicherungen) erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die zwar noch keine Pflegeleistungen erhalten, aber diese beantragt haben. Sobald ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wird, hat die Pflegeversicherung den Betroffenen einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein anzubieten. Die Entscheidung, ob ein Pflegegutschein angeboten wird, liegt bei der Pflegekasse. Der Beratungstermin muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchgeführt werden.
W*lfgangam 16.03.2016 | 21:33
Hallo Netty, in Ihrer Stadt/Landkreis sollte ein "Pflegestützpunkt" sein, der Sie berät. Pflegeleistungen: Pflegekasse = Krankenkasse Ihrer Schwester Rente: Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt evtl. Grundsicherung: Sozialamt (Wohngeld wird damit gleich abgeklärt) kleine Kinder: Jugendamt/Jugendhilfe/alternativ Unterhaltsbeschaffung vom Vater, 'Arbeitsamt'/Kindergeldkasse Denken Sie auch an 'GEZ'-Befreiung http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_bue… > Schwester mit Pflegestufe 2 hmm ...ist das dann nicht auch rentenrechtlich bereits durchgekaut/entschieden worden? Gruß w.
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