Hallo Netty,
grundsätzlich sollten Sie sich in dieser Sache an die zuständige Pflegekasse (bei der Krankenkasse der Schwester) wenden, um dort die zustehenden Leistungen (Pflegegeld etc.) zu beantragen und weitere Informationen zu erhalten.
Sofern Sie die Pflege der Schwester übernehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentenbeiträge durch die Pflegekasse für Sie als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson gezahlt werden.