Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Hilfsmittel für einen leidensgerechten Arbeitsplatz beantragen

von Solveig26.11.2025 | 13:48
186 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich war in Reha wegen trockenen Augen (chronisches Sicca-Syndrom) und benötige nun im Nachgang Unterstützung, da mein Arbeitsplatz (95 % PC-Arbeit, sehr trockene Raumluft, um 25 %) nicht leidensgerecht ist. Laut ärztlicher Empfehlung sollen ca. 50 % Luftfeuchtigkeit vorhanden sein, mindestens aber 40 %. Laut ärztlicher Empfehlung soll auch mind. die Hälfte der Tätigkeit im Homeoffice ermöglicht werden, was der Arbeitgeber ablehnt, obwohl dies möglich wäre (und während Corona auch problemlos möglich war). Daher überlege ich, einen Luftbefeuchter im Büro anzuschaffen. Gute Geräte, die keine Keimschleudern sind, kosten über 100 €. Kann ich hierfür einen Zuschuss von der Rentenversicherung erhalten? Wäre diese zuständig? Zur Erklärung: Es ist ein Ultraschall-Luftbefeuchter vorhanden, den hat der Arbeitgeber bereits finanziert, von diesen Geräten wird allerdings abgeraten. Vielen Dank für eine Einschätzung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2025 | 13:59

Hallo Solveig,

 

die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind vielfältig. Über die Erforderlichkeit entscheidet nicht die Rehaeinrichtung, sondern grundsätzlich der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.

 

Ob in Ihrem Fall Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, können wir von hier aus nicht beurteilen. Auch können wir nicht beurteilen, welche Maßnahme in Ihrem Fall geeignet ist. 

 

Sollte sich aus der medizinischen Rehabilitation mit der Rentenversicherung als Kostenträger eine solche Notwendigkeit ergeben, wäre in der Regel auch die Rentenversicherung für solch eine Maßnahme zuständig. Dann würden Sie nach der Maßnahme auch von den Kollegen angeschrieben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

DaViam 26.11.2025 | 13:51
Sie könnten sich das Gerät selbst finanzieren.
Eher nicht!am 26.11.2025 | 13:56
In erster Linie ist Ihr Arbeitgeber für Ihren Arbeitsplatz zuständig und nicht die Rentenversicherung. Da werden Sie wohl Ihren Traum vom Zuschuss begraben können. Sollte Ihnen das Ihre Gesundheit nicht wert sein, setzen Sie falsche Prioritäten.
Anonymam 26.11.2025 | 15:59
Hallo Solveig, erst einmal ist ihr Arbeitgeber verpflichtet für gesundheitliche ordnungsgemäße Arbeitsverhältnisse zu sorgen. Sollte Ihr Arbeitgeber nichts unternehmen, wenden Sie sich an ihre zuständige Berufsgenossenschaft, denn wenn die Luftfeuchtigkeit unter 40% ist, ist das unabhängig von ihren Befindlichkeitsstörungen ein unbehagliches Raumklima für das der Arbeitgeber Abhilfe schaffen muss, weil es auch andere Kollegen betrifft. Lesen Sie mal bitte hier: https://share.google/lVetIiz2XfJP46Q72…
KSCam 26.11.2025 | 22:05
Soweit sind wir in unserem Staat wo jeder sein Anspruchsdenken durchsetzen will und es keine Eigenverantwortung gibt. Statt die etwa 100€ selbst für die eigene Gesundheit zu investieren oder mit dem AG zu reden (für den das peanuts sind), will man das mit LTA und ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung über die DRV geprüft haben. Bürokratischer geht es ja nicht und die DRV hat nichts wichtigeres zu tun.
Solveigam 27.11.2025 | 13:29
KSC schrieb

Soweit sind wir in unserem Staat wo jeder sein Anspruchsdenken durchsetzen will und es keine Eigenverantwortung gibt.

Statt die etwa 100€ selbst für die eigene Gesundheit zu investieren oder mit dem AG zu reden (für den das peanuts sind), will man das mit LTA und ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung über die DRV geprüft haben.

Bürokratischer geht es ja nicht und die DRV hat nichts wichtigeres zu tun.

Bitte keine Unterstellungen. Ich würde in der Reha explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen. Mir war nur nicht klar, wohin genau ich mich wenden muss. Und zwar nur für den Fall, dass der Arbeitgeber das Gerät nicht anschaffen will, weil er vom Nutzen nicht überzeugt ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026