Hallo Solveig,
die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind vielfältig. Über die Erforderlichkeit entscheidet nicht die Rehaeinrichtung, sondern grundsätzlich der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.
Ob in Ihrem Fall Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, können wir von hier aus nicht beurteilen. Auch können wir nicht beurteilen, welche Maßnahme in Ihrem Fall geeignet ist.
Sollte sich aus der medizinischen Rehabilitation mit der Rentenversicherung als Kostenträger eine solche Notwendigkeit ergeben, wäre in der Regel auch die Rentenversicherung für solch eine Maßnahme zuständig. Dann würden Sie nach der Maßnahme auch von den Kollegen angeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Soweit sind wir in unserem Staat wo jeder sein Anspruchsdenken durchsetzen will und es keine Eigenverantwortung gibt.
Statt die etwa 100€ selbst für die eigene Gesundheit zu investieren oder mit dem AG zu reden (für den das peanuts sind), will man das mit LTA und ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung über die DRV geprüft haben.
Bürokratischer geht es ja nicht und die DRV hat nichts wichtigeres zu tun.
Hallo Solveig,
erst einmal ist ihr Arbeitgeber verpflichtet für gesundheitliche ordnungsgemäße Arbeitsverhältnisse zu sorgen.
Sollte Ihr Arbeitgeber nichts unternehmen, wenden Sie sich an ihre zuständige Berufsgenossenschaft, denn wenn die Luftfeuchtigkeit unter 40% ist, ist das unabhängig von ihren Befindlichkeitsstörungen ein unbehagliches Raumklima für das der Arbeitgeber Abhilfe schaffen muss, weil es auch andere Kollegen betrifft.
Lesen Sie mal bitte hier:
https://share.google/lVetIiz2XfJP46Q72
Hallo Solveig,
die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sind vielfältig. Über die Erforderlichkeit entscheidet nicht die Rehaeinrichtung, sondern grundsätzlich der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung.
Ob in Ihrem Fall Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, können wir von hier aus nicht beurteilen. Auch können wir nicht beurteilen, welche Maßnahme in Ihrem Fall geeignet ist.
Sollte sich aus der medizinischen Rehabilitation mit der Rentenversicherung als Kostenträger eine solche Notwendigkeit ergeben, wäre in der Regel auch die Rentenversicherung für solch eine Maßnahme zuständig. Dann würden Sie nach der Maßnahme auch von den Kollegen angeschrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.