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Experten-Antwort

Hinausschieben des Rentenbeginns

von Barbara27.05.2025 | 16:34
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine sehr wichtige Frage , die mir leider noch niemand beantworten konnte. Zurzeit erhalte ich eine Rente für Schwerbehinderte. Ich überlege, ob ich ab dem 01.08.2025 in Altersrente gehe oder nicht. Mit meinem Arbeitgeber habe ich ein Hinausschieben des Rentenbeginns um ein Jahr vereinbart. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung wie hoch die Zuschläge bei einem Aufschub des Renteneintritts für ein Jahr ausfallen und wie hoch die Zuschläge bei Inanspruchnahme der Altersrente bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters ausfallen würden. Oder gibt es keine Unterschiede? Über eine Antwort wäre ich sehr glücklich. Freundliche Grüße Barbara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

 

hier wird offensichtlich einiges durcheinandergebracht.

Da Sie nach Ihren Angaben bereits eine Altersrente beziehen, ist ein Hinausschieben des Rentenbeginns nicht möglich. Im Zusammenhang mit einer weiteren Beschäftigung gibt es verschiedene Konstellationen. Hier ist dringend eine individuelle Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu empfehlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Peter T.am 27.05.2025 | 16:37
Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rente für Schwerbehinderte? Die EMR wird spätestens zum Zeitpunkt der regulären Altersrente umgewandelt. Die Schwerbehindertenrente ist schon eine Altersrente und bleibt für immer mit dem Starus bestehen...
Schadeam 27.05.2025 | 17:08
Nennen Sie Ihr Geburtsdatum und die richtige Bezeichnung Ihrer Rente (Erwerbsminderung oder Altersrente) dann kann man Ihr Riesenproblem lösen. Und dann noch Ihren Bruttolohn…..
SB-Rente oder EM-Rente?am 27.05.2025 | 17:23
Eine Schwerbehinderten-Rente ist bereits eine Altersrente und deswegen kann es natürlich keinen weiteren "Rentenbeginn" geben und es gibt auch nichts aufzuschieben und auch keine Zuschlage. Falls Sie aber eine Erwerbsminderungsrente wegen Ihrer Krankheit bzw. Schwerbehinderung bekommen, dann gilt folgendes: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte", eine "Rente für beonders langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings meistens auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Sollte die Altersrenten-Ermittlung ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte doch eine höhere Rente ergeben als die vorhergehende EM-Rente, dann wird natürlich diese höhere Rente als Altersrente gezahlt.
Mikeam 27.05.2025 | 20:55
0,5 % pro Monat beträgt der Zuschlag, also 6 % pro Jahr. Ob sich das rechnet, ist wie immer eine Wette auf ein langes Leben. Sie können auch ganz normal ihre Regelaltersrente nehmen und weiter arbeiten, wenn das ihr Arbeitgeber sowieso wünscht.
Verwirrt?am 28.05.2025 | 06:50
Wenn Sie schon eine Altersrente beziehen, ist keine Änderung mehr möglich. Da Sie scheinbar viel durcheinander bringen, sollten Sie sich besser individuell beraten lassen.
Einfacham 28.05.2025 | 12:42
"Ich überlege ,ob ich ab dem 01.08.2025 in Altersrente gehe, oder nicht". Sie sind schon in einer Altersrente. Ab wann Sie aufhören möchten zu arbeiten und nur noch Rentiere sein wollen, ist nur ein Spiel zw Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
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