Ich darf mich gerne den Aussagen von Skatrentner anschließen.
Bei Bezug von Leistungen aus der Türkei und Deutschland darf meiner Kenntnis nach nur entweder die deutsche oder die türkische Krankenversicherung zuständig sein, nicht beide. Ich bin allerdings kein Experte für das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen. Nähere Auskünfte können Sie nur von der zuständigen deutschen bzw. türkischen Krankenkasse und den für diese Rentenzahlungen zuständigen Rentenversicherungsträgern in Deutschland und der Türkei erhalten.