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Experten-Antwort

Hinterbliebenen Rente

von Ulrich Gemmer14.05.2017 | 06:04
908 Ansichten
4 Antworten

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Moin, Meine Frau ist vor 14 Tagen gestorben, sie ist seit 13 Jahren von Ihrem 1. Mann geschieden, es wurde ein Versorgungsausgleich vom Scheidungsgericht entschieden. Meine Frau hätte ab August dieses Jahres Rente aus dem Versorgungsausgleich Rente beziehen können. Gestern erfahre ich vom Bestatter, das der erste Mann meiner Frau beim Standesamt eine Sterbeurkunde anforderte, die jedoch nicht ausgehändigt wurde. (hoffe ich zumindest !) Wozu kann der geschieden mann meiner Frau diese gewollt haben ?? Was kann er damit anfangen ? Was passiert mit dem Rentenanspruch von meiner Frau ?? Über eine Aufklärung bin ich Dakbar MfG Ulrich Gemmer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich Gemmer,

den Ausführungen von Rentensputnik schließen wir uns an.

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3 Antworten

Rentensputnikam 14.05.2017 | 06:30
Der geschiedene Mann Ihrer Frau, kann und wird seinen Anteil aus dem VAG zurückverlangen (Malus), da Ihre Frau noch keine Rente bezogen hat. Sie brauchen sich aber keine Sorgen machen, da Ihre Witwerrente weiterhin mit dem Ihrer Frau aus dem VAG zugesprochenen Anteil (Bonus) berechnet wird.
W*lfgangam 14.05.2017 | 18:33
...das sollte sich das Standesamt aber nochmal überlegen, da hier ein berichtigtes Interesse zum Nachweis sozialrechtlicher Ansprüche besteht. Und, wieso erfahren Sie vom Bestatter, was der 1.Mann tut /anfordert /nicht erhält? So ganz koscher scheint mir dieser Informationsweg nicht zu sein! Weder seitens des Bestatters, noch des offensichtlich geschwätzigen Standesamtes - da gehört mit der Datenschutzpeitsche mal ordentlich draufgehauen! Oder wollen Sie auch so öffentlich alle Geheimnisse von sich durch fehlerhafte Mitwirkung ungefragt preisgeben lassen? Dass das ohne Auswirkungen für Sie ist, haben die anderen Beiträge schon deutlich gemacht. Gruß w.
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