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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrecht

von Zwilling02.07.2013 | 11:58
1566 Ansichten
7 Antworten
Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren sind, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Danach beträgt die große Witwenrente 55 % statt 60 %. Warum wurde eine Reduzierung vom Gesetzgeber vorgenommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2013 | 16:12

Dies ist kein politisches Forum.

Die Rentenversicherungsträger setzen nur die Gesetze um.

6 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 02.07.2013 | 12:20
Das hat zum einen mit dem Wandel der Gesellschaft, dass immer mehr Frauen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, zu tun, zum anderen hat es natürlich finanzielle Gründe. Es wurde jedoch ein Witwenrentenzuschlag gesetzlich manifestiert.
wirtam 02.07.2013 | 15:06
Bärbel schrieb

Herr Wirt, die sterben früher.

Bekommen Männer früher Witwerrente.
Bärbelam 02.07.2013 | 15:15
Herr Wirt, die sterben früher.
Bärbelam 02.07.2013 | 14:53
Es steigt zusätzlich noch das Alter auf 47 ab dem die Gattin frühestens die große Witwenrente erhalten kann. Ich würde das anders formulieren: Man will Frau dazu zwingen, länger im Erwerbsleben zu verbleiben, indem man ihr die Existenzgrundlage reduziert.
wirtam 02.07.2013 | 15:46
Bärbel schrieb

Herr Wirt, die sterben früher.

Na dann ist ja gut.
Jonnyam 02.07.2013 | 20:57
Der erwähnte Zuschlag zur Witwenrente für die von der Witwe erzogenen Kinder (für die es schon Kindererziehungszeiten in der eigenen Rente der Witwe gibt) kann übrigens höher sein als die fehlenden 5%-Punkte
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