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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente - Erbe Aktiendepot

von Aux24.09.2023 | 09:28
592 Ansichten
8 Antworten
Ich bekomme Hinterbliebenrente und habe ein Aktiendepot von meiner verstorbenen Frau geerbt und im August/September 2023 einige Ganz- und Teilverkäufe getätigt. Dabei kamen Gewinne und Verluste zustande. Wann und in welcher Form muss ich diese der Rentenversicherung melden? Und wird sich dies auf meine Hinterbliebenenrente auswirken? Mit freundlichen Grüßen Aux

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2023 | 06:46

Hallo Aux, 

 

auf eine Hinterbliebenenrente werden die eigenen Einkünfte des Hinterbliebenen angerechnet. Wenn Sie also das Depot Ihrer verstorbenen Frau geerbt haben und anschließend Im Rahmen von Aktienverkäufen Gewinne erzielt haben, wären diese anzurechnen (bei Hinterbliebenenrente nach neuem Recht). 

 

Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger daher in schriftlicher Form darüber in Kenntnis setzen, wann Sie welche Gewinne und Verluste (welche ggf. saldiert werden) erzielt haben und einen Nachweis z. B. in Form einer Steuerbescheinigung des Finanzinstitutes beilegen. 

 

Der Rentenversicherungsträger wird dann individuell prüfen inwieweit es zu einer Anrechnung kommt. 

 


 

7 Antworten

ThomasRam 24.09.2023 | 10:20
Lassen Sie sich von der Bank und/oder Steuerberater beraten. Könnte zum Beispiel darauf ankommen, ob die Wertpapiere zuerst zu Ihnen übertragen wurden und dann verkauft oder noch im Depot Ihrer Frau verkauft und dann vererbt wurde. Letztendlich zählen wohl Ihre persönlichen Einkünfte in Summe. Denken Sie auch daran, die Erbschaft dem (Sterbe-)Finanzamt anzuzeigen, auch wenn Sie innerhalb der Freibeträge liegen.
Abschlägeam 24.09.2023 | 13:55
Witwenrente erhalten Sie nach altem oder neuen Recht? Wenn nach altem Rechts, sind Kapitalerträge 'egal' https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witw…
Abschlägeam 25.09.2023 | 12:50
Aux schrieb

Danke.

Ich habe das ganze Depot geerbt und jetzt erst teilweise verkauft. Die Er Erbschaft ist abgeschlossen und schon an's FA gemeldet worden.

Mir ist nur nicht klar wann und wie die Verkäufe gemeldet werden sollen ...

Die Verkäufe müssen auch in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn bereits die Banken eine pauschale Steuer einbehalten haben. Und die DRV orientiert sich dann an dem Steuerbescheid für das betreffende Jahr. Spätestens also wenn Ihnen dieser vorliegt, müssen Sie die Gewinne also Ihrer zuständigen DRV mitteilen. Ansonsten auch noch einmal hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Auxam 26.09.2023 | 07:44
Abschläge schrieb

Die Verkäufe müssen auch in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn bereits die Banken eine pauschale Steuer einbehalten haben.

Und die DRV orientiert sich dann an dem Steuerbescheid für das betreffende Jahr. Spätestens also wenn Ihnen dieser vorliegt, müssen Sie die Gewinne also Ihrer zuständigen DRV mitteilen.

Ansonsten auch noch einmal hier nachlesen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente-hinzuverdienst.html

Danke, deine Anwort hilft mir - nur jetzt noch für Blonde wie mich: Werden die Verkäufe wie ein Einkommen (Hinzuverdienst) gewerten, denn da darf man ja 992,64 Euro/Monat verdienen. Oder wird pauschal etwas auf die Rente angerechnet, sowie es in diesem Dokument steht: Rentenversicherung_ZuT_2023_1 - Seite 29 Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Aktiengewinne) 25,0%/30,0% 5)6)7) 5) Bei Einmalzahlungen ist die Zahlung auf die dem Auszahlungsmonat folgenden 12 Monate aufzuteilen (z. B. Auszahlung von 12.000 Euro am 14.5., damit vom 1.6. bis 31.5. monatlich je 1.000 Euro Bruttoeinkommen) 6) 30,0% nur, wenn die Einkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen 7) 5%, soweit das Teileinkünfteverfahren Anwendung findet
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