Hallo Aux,
auf eine Hinterbliebenenrente werden die eigenen Einkünfte des Hinterbliebenen angerechnet. Wenn Sie also das Depot Ihrer verstorbenen Frau geerbt haben und anschließend Im Rahmen von Aktienverkäufen Gewinne erzielt haben, wären diese anzurechnen (bei Hinterbliebenenrente nach neuem Recht).
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger daher in schriftlicher Form darüber in Kenntnis setzen, wann Sie welche Gewinne und Verluste (welche ggf. saldiert werden) erzielt haben und einen Nachweis z. B. in Form einer Steuerbescheinigung des Finanzinstitutes beilegen.
Der Rentenversicherungsträger wird dann individuell prüfen inwieweit es zu einer Anrechnung kommt.
Witwenrente erhalten Sie nach altem oder neuen Recht?
Wenn nach altem Rechts, sind Kapitalerträge 'egal'
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente#witwenrente-freibetrag-und-anrechnung-von-einkommen
Lassen Sie sich von der Bank und/oder Steuerberater beraten.
Könnte zum Beispiel darauf ankommen, ob die Wertpapiere zuerst zu Ihnen übertragen wurden und dann verkauft oder noch im Depot Ihrer Frau verkauft und dann vererbt wurde. Letztendlich zählen wohl Ihre persönlichen Einkünfte in Summe.
Denken Sie auch daran, die Erbschaft dem (Sterbe-)Finanzamt anzuzeigen, auch wenn Sie innerhalb der Freibeträge liegen.
Danke.
Ich habe das ganze Depot geerbt und jetzt erst teilweise verkauft. Die Er Erbschaft ist abgeschlossen und schon an's FA gemeldet worden.
Mir ist nur nicht klar wann und wie die Verkäufe gemeldet werden sollen ...
Die Verkäufe müssen auch in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn bereits die Banken eine pauschale Steuer einbehalten haben.
Und die DRV orientiert sich dann an dem Steuerbescheid für das betreffende Jahr. Spätestens also wenn Ihnen dieser vorliegt, müssen Sie die Gewinne also Ihrer zuständigen DRV mitteilen.
Ansonsten auch noch einmal hier nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente-hinzuverdienst.html
Hallo Aux,
auf eine Hinterbliebenenrente werden die eigenen Einkünfte des Hinterbliebenen angerechnet. Wenn Sie also das Depot Ihrer verstorbenen Frau geerbt haben und anschließend Im Rahmen von Aktienverkäufen Gewinne erzielt haben, wären diese anzurechnen (bei Hinterbliebenenrente nach neuem Recht).
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