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Hinterbliebenenrente

von Elfen31.07.2008 | 13:39
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Meine Frau wurde am 25.01.1953 und ich am 11.09.1965 geboren. Im Dezember 1996 haben wir geheiratet. Da meine Frau nun sehr schwer erkrankt ist, stellt sich für mich die Frage, welche Witwerrente ich bekomme.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Rosanna" ist nichts hinzuzufügen.

18 Antworten

Happyam 31.07.2008 | 13:46
Hallo Elfen, ich gehe davon aus, dass Sie wissen möchten ob "altes oder neues Recht" Nun, da Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und ihre Frau vor dem 02.01.1962 geboren ist, gilt für Sie das "alte Recht" Das heißt es gibt grundsätzlich 60 % (nach Sterbevierteljahr) aus der Rente der Verstorbenen. Wenn Sie jedoch zum Todeszeitpunkt noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind oder noch Kinder erziehen, dann gibts nur die kleine Witwerrente (25%) bis sie 45 Jahre alt sind, dann gibts die große. Und wenn sie wieder heiraten, gibts ne Abfindung. Allerdings wird selbstverständlich eine Einkommensprüfung durchgeführt. Soll heißen, dass das Einkommen ihrerseits über 701.18 € wird zu 40 % angerechnet! Bei Kindererziehung kann sich der Freibetrag erhöhen. Nun hoffen wir alle, dass es Ihrer Frau bald wieder besser geht und sie noch gaaaaaanz lange lebt! MfG Happy p.s. nachzulesen im §§ 46 und 97 zum SGB VI i.V.m. §§ 18a ff zum SGB IV
Rosannaam 31.07.2008 | 13:46
Hallo Elfen, vorausgesetzt, Ihre Ehefrau hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt: 1. Witwerrente nach ALTEM Recht (§ 242a SGB VI) mit Einkommensanrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen oder Entgeltersatzleistungen (z.B.Krankengeld, ALG) 2. große Witwerrente erst ab dem 45. Lebensjahr (ab Todesdatum 01.01.2012 wird diese Altersgrenze stufenweise bis zum 47. LJ. angehoben) bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist: 100 %, danach 60%, es sei denn, Sie sind zwar noch nicht 45 Jahre alt, erziehen aber ein Kind unter 18 Jahren oder sind berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht. Davor besteht nur Anspruch auf die kleine Witwerrente mit 0,25 %. MfG Rosanna.
Moralam 31.07.2008 | 14:22
Ich finde es äußerst geschmacklos, dass Sie sich jetzt schon Gedanken über Ihre spätere Witwerrente machen! Wer weiß, vielleicht werden Sie von Ihrer Frau ja noch überlebt! Ich wünsche ihr jedenfalls gute Besserung!
Happyam 31.07.2008 | 14:28
Nanana Moral, das ist nicht geschmacklos, sondern Vorsorge. Nehmen wir mal an, der Witwer ist noch Vater und muss nun durch die (allein) Erziehung seine Arbeitszeit reduzieren. Dann bedeutet das auch Geldverlust. Hier liegt ein klassischer Fragefall vor, der in keinster Weise unmoralisch ist! Außerdem wissen wir auch nicht, ob nicht sogar seine Frau ihn auf diesen Gedanken gebracht hat, i.d.R. sind es nämlich die Männer, die an "sowas" zuletzt denken. Also bitte vorsichtig sein mit solchen Beiträgen. Einen geliebten Menschen zu verlieren bedeutet manchmal auch den Halt zu verlieren und wenn dann ein "kleines Licht" da ist, kann man es schaffen den Boden wieder zu finden! Wir wissen auch nicht, wie es um seine Frau steht und daher beantworte ich die Frage ohne Kommentar, um den Fragesteller nicht noch mehr zu belasten. MfG Happy
Moralam 31.07.2008 | 15:49
Nun, Fragen zur späteren finanziellen Absicherung kann man auch dann stellen, wenn es akut ist, zumal die Höhe ohnehin nicht mehr beeinflussbar ist. Aber lassen wir das. Aus Pietätsgründen verkneife ich mir weitere Kommentare zu diesem Thema!
Happyam 31.07.2008 | 16:07
es ist durchaus legal und auch moralisch vollkommen vertretbar sich über alle Eventualitäten hinsichtlich der Hinterbliebenrente "schlau" zu machen, nicht umsonst werden die Versicherten zu allen Fragen im Rentenrecht beraten!!! Es gibt sogar "Merkblätter" Hinterbliebenrente! Und nochmal, wir wissen nicht ob es "akut" ist. Weiterhin kann ich Ihre Ansicht nicht teilen, da man im "akuten Fall" ganz andere Sorgen hat. Die meißten Hinterbliebenen sind froh, wenn der Bestatter erstmal das Wichtigste erledigt. Diese Menschen sind kaum in der Lage den täglichen Ablauf zu planen, geschweige denn einen Antrag zu stellen und dann sollen Sie auch noch begreifen was und wieviel gezahlt bzw. angerechnet wird? Und ob Sie das nun glauben oder nicht, es soll sogar Eheleute geben, die sich gemeinsam dahingehend "beraten" lassen! MfG Happy
Moralam 31.07.2008 | 16:13
Nun, ich denke mal dass es ein großer Unterschied ist, ob sich die Eheleute zu diesem Zeitpunkt bester Gesundheit erfreuen, oder ob einer von beiden auf dem Sterbebett liegt. Aber von mir aus kann der Fragesteller auch schon mal die Auszahlungsformalitäten mit der Lebensversicherung klären und den günstigsten Bestatter auswählen. Das gehört ja dann wohl auch zu einer "normalen Vorsorge"! Ich habe übrigens selbst in jüngster Vergangenheit mehrere geliebte Menschen verloren und weiß daher ganz genau, was man in solchen Situationen empfindet! (Die sich jetzt anbahnende Endlosdiskussion war von mir nicht beabsichtigt und geht auf Ihre Kappe, werter "Happy"!) MfG
Happyam 31.07.2008 | 16:31
na dann beende ich diese auch! MfG Happy
Rosannaam 31.07.2008 | 16:54
Noch mein "Senf" dazu: Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, bei einer solchen Frage den moralischen Zeigefinger zu erheben und kann den Ausführungen von @Happy und Wolfgang nur beipflichten!
Wolfgangam 31.07.2008 | 16:27
> Ich habe übrigens selbst in jüngster Vergangenheit mehrere geliebte Menschen verloren und weiß daher ganz genau, was man in solchen Situationen empfindet! Richtig. Aber die Trauer wird noch zunehmen, wenn ein größer werdendes Loch im Portemonnaie bleibt. Und erst dann einer finanziellen Situation gegenüber zu stehen, die man so nicht erwartet hat, wäre fahrlässig. Daneben der ganze Behördenkrempel ("das hat immer alles mein Mann/meine Frau gemacht"). Ich kann Happy da nur beipflichten, sich recht lange vorher auch mit diesen Dingen zu befassen. Die überlebende Existenz kann davon abhängen ! Gruß w.
xxxam 31.07.2008 | 17:26
wird auch höchste Eisenbahn
Maxam 31.07.2008 | 16:51
Ich möchte auf einen Gedanken von Happy eingehen. Vielleicht hat die Frau ihren Mann ja im wissen um das Unvermeidliche beauftragt, sich jetzt darum zu kümmern. Vielleicht will sie ihn ja abgesichert wissen und macht sich derzeit Sorgen... Ich finde Ihre Empörung albern. Wenn Sie sich erst 5 vor 12 um solche Sachen Gedanken machen ist das Ihr Problem, ich finde es gut wenn jemand das Thema Tod nicht verdrängt. Pseudoempörung nur weil es um Geld geht. Dann dürfte man mit 30 auch kein Testament machen, denn dann regelt man ja auch schon die Dinge "danach"....
Moralam 31.07.2008 | 16:58
Aber das ist doch dummes Zeug! Wenn jemand mit 30 Jahren ein Testament macht oder eine Lebensversicherung abschließt, dann ist nichts Verwerfliches daran! Ganz im Gegenteil: Ich finde das sogar sehr verantwortungsvoll! Aber wenn der Partner so schwer erkrankt ist, dass mit dem baldigen Ableben zu rechnen ist, dann sollte man eigentlich andere Dinge im Kopf haben als die Witwerrente! Als mein Mann im Sterben lag, habe ich an alles Mögliche gedacht aber nicht an Geld. (Obwohl auch ich keine Reichtümer besitze!) Schließlich läuft die Witwenrente ja nicht weg! Aber da Sie mich offensichtlich gar nicht verstehen wollen oder können, beende ich hiermit die Diskussion!
Maxam 31.07.2008 | 19:26
Naja, ich seh da trotzdem nichts Verwerfliches. Verwerflich sind andere Sachen, aber nicht wenn beide sich gemeinsam Gedanken um die weitere Existenz des Überlebenden machen....
Jensam 31.07.2008 | 19:30
Na wer hat Dich denn an den PC gelassen? Sandmann ist vorbei, ab ins Bett!!! Und belästige nicht die Erwachsenen.
Theoam 31.07.2008 | 19:44
Ich finde die Frage schon in Ordnung. Es gab vor Jahren mal einen Rentenberater der sein Geld u.a. damit verdiente, dass er zu Lebzeiten für beide Eheleute schon einen Witwen(r)Rentenantrag vorsorglich ausfüllte. Das war sicher keine "Vorsorge" sondern Abzocke. Theo
?-?am 31.07.2008 | 19:25
..........gibt es eigentlich irgendein Thema, wo sie ihren senf nicht zugeben?
Rosannaam 01.08.2008 | 10:35
Mein "Senf" hat wenigstens im Gegensatz zu Ihrem QUALITÄT!
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