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Hinterbliebenenrente

von frapas04.06.2009 | 14:23
1372 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wie lange besteht nach dem "neuen" Hinterbliebenengesetz ein Anspruch auf Witwenrente? Angenommen, dass beide Ehepartner 1967 geboren wurden. Wird die Rente für höchstens 2 Jahre gezahlt? Oder habe ich das falsch verstanden? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für den Bezug einer Witwenrente ist für Sie auf der hompage der Deutschen Rentenversicherung vorbereitet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Wählen Sie im farbig unterlegten Feld links im zweiten Abschnitt "Rente" den Begriff "Leistungen" aus, von den dann eröffneten Begriffen "Renten an Hinterbliebene". Auf der sich öffnenden Seite wählen Sie "Mehr Informationen zum Thema: "Witwen- Witwerrenten" und dann "Mehr Informationen zum Thema: "Voraussetzungen".

3 Antworten

Wolfgangam 04.06.2009 | 15:45
Hallo frapas, zunächst ist zwischen der kleinen und der großen Witwenrente zu unterscheiden (hat nichts mit der Höhe der Rente zu tun). Die große Witwenrente wird grundsätzlich ab Alter 45 der Witwe (oder des Witwers) unbefristet gezahlt - so lange nicht wieder geheiratet wird (und das eigene Einkommen neben der Witwenrente nicht zu hoch ist). Ist die Witwe jünger, wie hier Jg. 1967 UND erzieht sie mind. ein minderjähriges Kind, wird auch vor 45 die große Witwenrente gezahlt. Die kleine Witwenrente wird an 'junge' Witwen gezahlt - die noch nicht 45 Jahre als sind UND auch keine minderjährigen Kinder mehr erziehen. Die kleine Witwenrente wird für nur noch 2 Jahre gezahlt. Wird anschließend/später das 45. Lebensjahr erreicht, beginnt die große Witwenrente. (Das 45. Lebensjahr wird bei Sterbefall ab 2012 ff. stufenweise auf 47 heraufgesetzt). Gruß w.
...am 05.06.2009 | 07:02
Also, m.E. hat die große und die kleine Witwen-/Witwerrente sehr wohl etwas mit der Höhe der Rente zu tun! Die große Witwenrente liegt bei 60% bzw. 55% und die kleine Witwenrente liegt bei 25% der Rente des Verstorbenen.
Wolfgangam 08.06.2009 | 22:55
Hallo ..., theoretisch haben Sie Recht, aber, eine praktisch große Witwen-Null- oder Mini-Rente wegen Einkommensanrechnung gegen eine voll ausgezahlte kleine Witwenrente kehrt die relativen Begrifflichkeiten um ;-) ..nicht anders meinte ich das am Betrag/der Höhe orientiert. Gruß w.
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