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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente

von U.Schneider05.07.2011 | 10:21
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Wielange erhält man Hinterbliebenenrente und wie hoch ist die Hinterbliebenenrente. Kommt es darauf an, wielange man verheiratet ist.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf eine kleine Witwen- oder Witwerrente (also vor Vollendung des 45. Lebensjahres) lediglich für die Dauer von 24 Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem die/der Versicherte verstorben ist.

Eine große Witwen- oder Witwerrente (also ab dem 45. Lebensjahr bzw. vor dem 45. Lebensjahr bei Erfüllung weiterer Zusatzvoraussetzungen) wird ohne die o.g. zeitliche Begrenzung geleistet.

Weiterhin ist aktuell geltendes Recht, dass (unabhängig von kleiner oder großer Witwen- oder Witwerrente), dass die Ehe mind. ein Jahr gedauert haben muss, es sei denn dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertig ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (in vielen Fällen besteht ein Anspruch also trotz kürzerer Ehedauer, wenn der Tod der/des Versicherten durch Unfall eingetreten ist oder eine zum Tod führende Krankheit nach der Heirat diagnostiziert wurde).

Es gibt jedoch Ausnahmen von den o.g. Regelungen (Übergangsvorschriften): Die Beschränkung hinsichtlich der Anspruchsdauer auf 24 Kalendermonate besteht nicht,

-wenn der Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder

-die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und zumindest einer der beiden Ehegatten vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Hierbei ist jedoch anzumerken, dass heute im Jahr 2011 vor dem 02.01.1962 Geborene älter als 45 Jahre sind, sodass in vielen Fällen (wenn der noch lebende Ehegatte also 45 Jahre oder älter ist) direkt die große Witwen- oder Witwerrente zu beanspruch ist, für die ja die Begrenzung der Anspruchsdauer nicht besteht.

Die o.g. Regelung, dass die Ehe mehr als ein Jahr bestanden haben muss, gilt nicht, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde.

Ergänzend weise ich auf die Broschüre der DRV hin:

http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html?nn=85096

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