Hallo Gitti,
Maßgebend für die Anrechnung des Arbeitseinkommens sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid. Sind dort keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit aufgeführt, wird nichts angerechnet.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente Ihrer Mutter nicht dazu führen kann, dass sie „unterm Strich sowieso keine Einkünfte daraus hat“. Angerechnet werden 40% der Einkünfte, die über dem Freibetrag von derzeit mtl. 1.038,05 EUR liegen. Vorab werden die als anzurechnende Einkünfte heranzuziehenden Bruttobeträge aus dem Steuerbescheid pauschal auf „Nettobeträge“ gekürzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung