Guten Tag, Karin,
ein Anspruch auf Witwenrente besteht nicht, wenn die Ehe geschieden war.
Sollten Sie jedoch noch Kinder unter 18 Jahren haben, könnte ein Anspruch auf Erziehungsrente bestehen.
Lassen Sie sich ggf. beraten. Unter 0800 1000 4800 können Sie einen Termin (auch für die evtl. Antragsaufnahme) vereinbaren. Oder Sie buchen auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers einen Videoberatungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung