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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente aus holland

von Hinterbliebene07.02.2019 | 18:37
142 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seid zwei jahrenwitwe und beziehe unter anderem aus den Niederlanden eine hinterbliebenenrente.(3 minderjährige Kinder im Haushalt) Nun schreibt die niederländische Behörde das bei einem zusammenzug mit einen neuen Freund, meinAnspruch verfällt da wir Tisch und bett teilen. Ist das wirklich so zu verstehen das ich sollte er zu mir ziehen, die Rente aus den Niederlanden verliere?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hinterbliebene,

eine verbindliche Auskunft über niederländisches Rentenrecht kann Ihnen nur der niederländische Rentenversicherungsträger geben. Bitte wenden Sie sich an diesen.

Zur allgemeinen-nicht rechtsverbindlichen- Information können Sie die Broschüre "Meine Zeit in den Niederlanden" (besonders Seite 9) lesen.

Hier der Link:https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.html

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3 Antworten

Kaiseram 07.02.2019 | 18:45
Das solltest Du den niederländischen Rententräger fragen.
Hinterbliebeneam 07.02.2019 | 18:57
Danke für diese spektakuläre Aussage.
Kaiseram 07.02.2019 | 19:50
Das solltest Du den niederländischen Rententräger fragen.
Danke für diese spektakuläre Aussage.
Gerne. Gerade richtig für Unwissende wie Dich, die glauben Fragen zu einer gezahlten ausländischen Rente an die Deutsche Rentenversicherung richten zu können. Aber vermutlich holst Du auch Deine Brötchen bei Frisör?!
Deutsche Rentenversicherung
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