Die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht nicht zur Disposition des Verstorbenen.
Bezüglich der Frage zur Rürup-Rente: Es ist unter Umständen möglich, durch Zusatzvereinbarungen Hinterbliebene gezielt abzusichern. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit Ihrem/einem Anbieter.