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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente + Einmalzahlung

von Ratsuchende24.02.2023 | 15:24
634 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, meine Mutter erhält seit dem Tod meines Vaters eine Hinterbliebenenrente und einen Teil seiner betrieblichen Rente. Für sie gilt das neue Recht. Sie arbeitet selbst noch Teilzeit und ist noch nicht in Rente. In diesem Jahr steht dann im Juli auch die Neuberechnung der Hinterbliebenenrente an. Wir haben jetzt zu Anfang des Jahres noch eine Auszahlung von der Firma bezüglich einer aufgeschobenen Vergütung meines Vaters bekommen. Ebenso im Dezember eine Auszahlung seiner variablen Vergütung, die ein Teilbaustein seines Vertrages war. Fließen solche Einmalzahlungen in die Neuberechnung der Hinterbliebenenrente ein?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.02.2023 | 13:02

[Guten Tag Ratsuchende,

Einmalzahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihres verstorbenen Vaters würden zu einer Neuberechnung der Hinterbliebenenrente führen, wenn diese versicherungspflichtg sind und hiervon Beiträge entrichtet werden.

Grundsätzlich sind Zahlungen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses jedoch nicht sozialversicherungspflichtig und führen daher nicht zur Erhöhung der Rente. Die konkrete Entscheidung über die Beitragspflicht und die Höhe der Beiträge trifft dabei die Krankenkasse (Einzugsstelle).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 02.03.2023 | 06:54

Hallo Ratsuchende,

wie die Expertenantwort vom 27.02.2023 bereits erläutert hat, erfolgt unter den genannten Voraussetzungen ggf. eine Neuberechnung der Hinterbliebenenrente. Sofern diese Zahlungen der Firma Ihres Vaters tatsächlich noch beitragspflichtig sind, wird die Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung dieser „neuen“ Beiträge neu berechnet. Wenn die Hinterbliebenenrente dadurch vor Einkommensanrechnung höher wird und das Einkommen Ihrer Mutter sich nicht gleichzeitig verändert, wird dies trotz Ausschöpfung des Freibetrags zu einer höheren Hinterbliebenenrente nach Einkommensanrechnung führen.

2 Antworten

Ratsuchendeam 01.03.2023 | 20:41
Vielen Dank für die schnelle Antwort an das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung. Es geht mir dabei nicht um eine Erhöhung der Rente wegen noch einbezahlten Beiträgen, sondern um die Neuberechnung der Hinterbliebenenrente. Nach dem neuen Recht zählt ja praktisch jeder Verdienst als Zusatzverdienst meiner Mutter. Da sie selbst jetzt noch arbeitet und wir aufgrund des Freibetrages etwas auf das Einkommen achten müssen, ist meine Frage folgende: Wird dieser "Verdienst" (bestehend aus Variabler Vergütung und aufgeschobener Vergütung) bei der Neuberechnung zu einer Verringerung führen, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist? Mit freundlichen Grüßen Ratsuchende
Mondkindam 02.03.2023 | 09:03
Hallo Ratsuchende, nachdem die Einmalzahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis des Verstorbenen sind, zählen sie nicht als Einkommen der Witwe.
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