[Guten Tag Ratsuchende,
Einmalzahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihres verstorbenen Vaters würden zu einer Neuberechnung der Hinterbliebenenrente führen, wenn diese versicherungspflichtg sind und hiervon Beiträge entrichtet werden.
Grundsätzlich sind Zahlungen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses jedoch nicht sozialversicherungspflichtig und führen daher nicht zur Erhöhung der Rente. Die konkrete Entscheidung über die Beitragspflicht und die Höhe der Beiträge trifft dabei die Krankenkasse (Einzugsstelle).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Ratsuchende,
wie die Expertenantwort vom 27.02.2023 bereits erläutert hat, erfolgt unter den genannten Voraussetzungen ggf. eine Neuberechnung der Hinterbliebenenrente. Sofern diese Zahlungen der Firma Ihres Vaters tatsächlich noch beitragspflichtig sind, wird die Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung dieser „neuen“ Beiträge neu berechnet. Wenn die Hinterbliebenenrente dadurch vor Einkommensanrechnung höher wird und das Einkommen Ihrer Mutter sich nicht gleichzeitig verändert, wird dies trotz Ausschöpfung des Freibetrags zu einer höheren Hinterbliebenenrente nach Einkommensanrechnung führen.
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