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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente: Gehaltsveränderungen melden

von Burga14.02.2024 | 06:16
4854 Ansichten
7 Antworten
Guten Morgen. Werden Gehaltsveränderungen durch den AG an die DRV gemeldet oder macht man das selbst mit welchem Formular? Wenn nach Abzug der 40% das monatliche Gehalt noch unter der Hinzuverdienstgrenze liegt, ist wahrscheinlich keine Meldung nötig? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2024 | 13:32

Hallo Burga,

 

eine Berücksichtigung von Einkommensänderungen außerhalb einer Einkommensüberprüfung zum 1. Juli eines jeweiligen Jahres erfolgt nur zugunsten des Berechtigten bei einer Einkommensminderung; eine Einkommenserhöhung führt zu keiner vorzeitigen Berücksichtigung. Eine Einkommensminderung ist jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Minderung wenigstens 10 % ausmacht.

 

Einkommensänderungen sind durch Sie, mit einem formlosen Schreiben, an den zuständigen Rententräger zu übermitteln.

 

 

6 Antworten

Renteam 14.02.2024 | 06:55
Es ist JEDE Gehaltsänderung zu melden. Steht übrigens auch im Bescheid, wenn man über die erste Seite hinaus liest. Teilen Sie die Änderung Ihrer DRV mit, auch in Ihrem Interesse um böse Überraschungen, wie Überzahlungen, zu vermeiden
Werner67am 14.02.2024 | 07:17
Bei Witwen-/Witwerrente müssen Sie jedes neu hinzukommende Einkommen melden (z.B. wenn Sie einen Job neu aufnehmen). Gehaltssteigerungen eines bereits berücksichtigten Einkommens müssen Sie nicht melden. Die werden sowieso erst ab der nächsten Rentenanpassung berücksichtigt. (dann ermittelt die Rentenversicherung automatisch bzw. man meldet sich bei Ihnen, wenn zusätzliche Angaben benötigt werden) Wenn sich Ihr Einkommen um mindestens 10% verringert, sollten Sie das der Rentenversicherung mitteilen und um Prüfung bitten - es könnte dann sein, dass die Höhe der Witwenrente sofort an das verringerte Einkommen angepasst werden kann.
DaViam 14.02.2024 | 07:23
Hallo, grundsätzlich wird einmal im Jahr zum 01.07. seitens der Rentenversicherung eine Einkommensüberprüfung durchgeführt. Insofern wird die Änderung bei der Gehaltsauszahlung zeitversetzt vom Rentenversicherungsträger bemerkt. Falls Sie der Meinung sind, dass ein geringeres Gehalt zu einer höheren H-Rente führen müsste, haben Sie das Recht einen Antrag auf Neuberechnung zu stellen aufgrund von Einkommensänderung. Falls Sie jetzt mehr verdienen, müssen Sie vorerst selbst nichts veranlassen, weil die nächste Einkommensprüfung 07/2024 automatisch auf Sie zukommt.
Burgaam 14.02.2024 | 09:24
Rente schrieb

Es ist JEDE Gehaltsänderung zu melden. Steht übrigens auch im Bescheid, wenn man über die erste Seite hinaus liest.

Teilen Sie die Änderung Ihrer DRV mit, auch in Ihrem Interesse um böse Überraschungen, wie Überzahlungen, zu vermeiden

Unterlassen Sie doch bitte solche Sätze wie "Steht übrigens auch im Bescheid, wenn man über die erste Seite hinaus liest." Sie wissen doch garnicht, wo ich mich derzeit befinde, dass ich keinen Zugriff auf meine Unterlagen habe!
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