Hallo Burga,
eine Berücksichtigung von Einkommensänderungen außerhalb einer Einkommensüberprüfung zum 1. Juli eines jeweiligen Jahres erfolgt nur zugunsten des Berechtigten bei einer Einkommensminderung; eine Einkommenserhöhung führt zu keiner vorzeitigen Berücksichtigung. Eine Einkommensminderung ist jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Minderung wenigstens 10 % ausmacht.
Einkommensänderungen sind durch Sie, mit einem formlosen Schreiben, an den zuständigen Rententräger zu übermitteln.
Hallo,
grundsätzlich wird einmal im Jahr zum 01.07. seitens der Rentenversicherung eine Einkommensüberprüfung durchgeführt.
Insofern wird die Änderung bei der Gehaltsauszahlung zeitversetzt vom Rentenversicherungsträger bemerkt.
Falls Sie der Meinung sind, dass ein geringeres Gehalt zu einer höheren H-Rente führen müsste, haben Sie das Recht einen Antrag auf Neuberechnung zu stellen aufgrund von Einkommensänderung.
Falls Sie jetzt mehr verdienen, müssen Sie vorerst selbst nichts veranlassen, weil die nächste Einkommensprüfung 07/2024 automatisch auf Sie zukommt.
Es ist JEDE Gehaltsänderung zu melden. Steht übrigens auch im Bescheid, wenn man über die erste Seite hinaus liest.
Teilen Sie die Änderung Ihrer DRV mit, auch in Ihrem Interesse um böse Überraschungen, wie Überzahlungen, zu vermeiden
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